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Ein Stück Rückkehr in die Normalität

Rathaus wird wieder für den Besucherverkehr geöffnet

Ab Montag, den 25. Mai 2020 ist das Rathaus wieder zu den üblichen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Wiedereröffnung erfolgt in zwei Schritten: der erste Schritt baut weiterhin auf Terminvereinbarungen. Im zweiten Schritt wird das Rathaus wieder die Türen für alle ohne Voranmeldung öffnen. Der Zeitpunkt hierfür ist aber derzeit noch nicht festgelegt.  

 

Zwischenzeitlich wurden durch die Bayerische Staatsregierung weitreichende Lockerungen in den Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie bekannt gegeben.

Dies hat als positive Konsequenz zur Folge, dass das öffentliche Leben schrittweise wieder hochgefahren wird, sodass auch das Rathaus sich für den Normalbetrieb weiter öffnen wird.  

 

Bei dieser Öffnung wird allerdings die Tür zum Rathaus zunächst im ersten Schritt weiterhin verschlossen bleiben. Der Zutritt ins Rathaus erfolgt daher grundsätzlich erst nach vorheriger Termin-Anmeldung. Für alle Anliegen können sich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin beim zuständigen Sachbearbeiter geben lassen. „Dieses System hat sich bisher gut bewährt und hat den Vorteil für die Besucherinnen und Besucher, dass sie keine längeren Wartezeiten im Wartebereich auf sich nehmen müssen“ so der zuständige Abteilungsleiter David Rybak.

 

Eine zusätzliche Erweiterung der Öffnungszeiten bringt noch mehr Service für die Bürgerinnen und Bürger: in den publikumsintensiven Bereichen (Standesamt, Bürgerbüro, Ordnungsamt) wird die Terminvergabe zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten auf dienstag- und mittwochnachmittags, jeweils bis 16:00 Uhr und donnerstags bis 18:00 Uhr verlängert werden.

Bei den vereinbarten Terminen wird grundsätzlich nur eine Person empfangen, außer in begründeten Ausnahmefällen. Die Besucher sind angehalten, einen Mund- und Nasenschutz anzulegen und an der Tür des Haupteingangs zu klingeln. Anschließend werden sie von der Infotheke abgeholt (außer beim Standesamt, dort wird am Eingang Maxstraße 23 geklingelt). 

 

Freie Sprechzeiten und eine uneingeschränkte Rathaus-Öffnung für Besucherströme wird es damit derzeit noch nicht geben. Zu groß ist hier die Gefahr von Menschenansammlungen, die es insbesondere in engen geschlossenen Räumlichkeiten zu vermeiden gilt. Oberstes Ziel bleibt bei allen getroffenen Regelungen immer der Schutz der Gesundheit der Besucherinnen und Besucher und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  

 

Eine Möglichkeit für Spontanbesuche im Rathaus gibt es aber doch: für kleinere Angelegenheiten, wie z.B. eine Anfrage beim Fundbüro benötigt man keinen Termin, sondern kann an der Tür des Haupteingangs klingeln und erhält eine Auskunft.

Das sollte aber im eigenen Interesse die Ausnahme sein, da in diesem Falle durchaus mit Wartezeiten zu rechnen ist.  

 

Bevor man sich auf den Weg ins Rathaus macht, sollte man sich aber im digitalen Zeitalter die Frage stellen, ob ein Termin im Rathaus wirklich nötig ist. Mittlerweile können auch viele Anliegen online abgewickelt werden. Dafür können die Dienste im Bürgerserviceportal der Stadt Bad Kissingen genutzt werden. Hier besteht die Möglichkeit, Anträge an die Verwaltung der Stadt Bad Kissingen online zu erfassen und direkt an die zuständige Organisationseinheit zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.

Folgende Serviceleistungen können derzeit im Zuständigkeitsbereich des Bürgerbüros in Anspruch genommen werden: Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung, eines Führungszeugnisses oder eines Gewerbezentralregisterauszuges, sowie die Beantragung der Einrichtung einer Übermittlungssperre, oder einer Einholung einer einfachen Melderegisterauskunft. Für Anliegen das Standesamt betreffend können Personenstandsurkunden, wie z.B. Sterbe-, Ehe- und Geburtsurkunden sowie die dazugehörigen Registerausdrucke beantragt werden. Das Ordnungsamt bietet im Bürgerserviceportal die Gewerbeanmeldung online an. Das Bürgerserviceportals findet sich unter: www.buergerserviceportal.de/bayern/badkissingen.

 

Falls das persönliche Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich ist, werden die Sachbearbeiter die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Erfassung der Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.