Dettelbach
Zahlreiche Kinder konnten in diesem Sommer im Landkreisbad in Dettelbach das Schwimmen lernen. Vor allem zu diesem Zweck ist das Hallenbad nämlich während der Sommerferien ausnahmsweise geöffnet geblieben.
So waren es insgesamt ca. 120 Mädchen und Jungen, die im Landkreisbad mit einem Schwimmkurs begonnen haben. Nach vielen Wochen und Monaten der Beschränkungen war es für die Kinder und weitere Badegäste eine Freude ab Juni wieder ins Wasser zu können. „Während der achtmonatigen Schließung des Hallenbads ist leider einiges auf der Strecke geblieben. Es ist schön zu sehen, dass die Kinder den gesamten Sommer über wieder im Wasser plantschen und das Schwimmen lernen konnten.“, freut sich Landrätin Tamara Bischof.
Möglich war das auch dank der Hilfe vieler ehrenamtlich engagierter Schwimmhelfer. Neben dem eigenen Schwimmbad-Personal und der Wasserwacht Dettelbach waren es in Dettelbach zwei private Schwimmkursanbieter und der TSV Albertshofen. Besonders gefreut haben sich die Verantwortlichen des Schwimmbads, dass bewährte Anbieter ihr Schwimmkursangebot noch ausgeweitet haben.
Schwimmkurs-Gutschein für alle Erstklässler
Kinder, die jetzt noch keinen Schwimmkurs machen konnten, können sich auf einen Gutschein über 50 Euro freuen. Diesen Gutschein der Bayerischen Staatsregierung erhalten jetzt alle Erstklässler und Vorschüler über das Landratsamt Kitzingen. Die Gutscheine werden in den Schulklassen und Kindertageseinrichtungen in der ersten Schulwoche verteilt und können bei einem Schwimmkurs in Bayern eingelöst werden. Der Gutschein kann auch rückwirkend für Kurse seit 06. Juli 2021 eingelöst werden.
3G-Regelung im Hallenbad
Wer in den nächsten Tagen und Wochen ins Landkreisbad gehen möchte, muss auf die neue 3G-Regelung achten. Seit diesem Dienstag gelten durch die neu erlassene 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung neue Regelungen. So müssen Besucher getestet, genesen oder geimpft sein. Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, das auch zu kontrollieren. Als gültiger Test gilt ein PCR-Test, der höchstens 48 Stunden alt ist, ein Schnelltest durch beispielsweise eine Apotheke oder das Testzentrum, der höchstens 24 Stunden alt ist oder ein Schnelltest zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Badpersonals, der höchstens 24 Stunden alt ist.
Von den Regelungen ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen und noch nicht eingeschulte Kinder. Das Landratsamt weist ausdrücklich darauf hin, dass Schüler laut nach aktuellen Regeln in der letzten Ferienwoche von der Testpflicht befreit sind!
Ab kommender Woche, 13.09.2021 gelten dann wieder die Öffnungszeiten wie vor den Ferien mit Zeiten für Schüler, Vereine und die Öffentlichkeit. Außerdem entfällt ab dann auch wieder die Anmeldepflicht und die Einteilung in Zeitblöcke. Es gelten allerdings weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln. Die aktuellen Hinweise und Öffnungszeiten können auf der Homepage des Landkreises Kitzingen nachgelesen werden.