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Familie mit gewöhnlichen Wohnsitz in Frankreich im Landkreis Kitzingen untergebracht

Vor wenigen Tagen wurde eine Frau mit ihren minderjährigen Kindern von der Polizei in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landratsamts Aschaffenburg in einer Ferienwohnung im Landkreis Kitzingen isoliert untergebracht. Nach Polizeiangaben habe die Familie ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Frankreich und habe sich auf der Durchreise dorthin befunden. Auf der Autobahn A3 traten bei dem Familienvater akute respiratorische Symptome auf. Der Vater wurde mit Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 in eine Klinik in Aschaffenburg verbracht. Der Verdacht bestätigte sich nach wenigen Tagen. Das erforderliche Kontaktpersonenmanagement sowie die Abstriche bei der Ehefrau und den Kindern erfolgten unverzüglich durch das Gesundheitsamt des Landratsamts Kitzingen. Bislang sind die im Landkreis Kitzingen untergebrachten Familienmitglieder symptomfrei, eines der Testergebnisse war leider positiv. Die Versorgung der Familie ist sichergestellt. Die Regierung von Unterfranken hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sowie das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit um Klärung der Fragen gebeten, welches Gesundheitsamt in einem solchen Fall die Kontaktpersonen der Kategorie I bzw. auftretenden positive Fälle in seiner Statistik erfasst. Aus diesem Grund wurde die Statistik des Landkreises Kitzingen bislang nicht angepasst.