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Feiertagsregelung bei der Müllabfuhr

Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen

LANDKREIS KITZINGEN - Die zahlreichen Feiertage in den kommenden Wochen führen zu Verschiebungen bei der Müllabfuhr. So wird bereits am kommenden Samstag, 19. Dezember, die übliche Montagstour nach vorne verlegt. In der darauffolgenden Weihnachtswoche werden die Abfalltonnen ebenfalls einen Werktag früher entleert als gewohnt. Auch im Neuen Jahr greift bei der Müllabfuhr die Feiertagsregelung.

 

Nützliche Helfer

Um bei den verlegten Abfuhrterminen nicht den Überblick zu verlieren, gibt es zwei nützliche Helfer. „Die kostenlose abfallwelt-App erinnert zuverlässig an alle Abfuhrtermine und auch der bewährte Abfuhrkalender in gedruckter Form leistet nach wie vor gute Dienste“, so die Kitzinger Abfallberater.

 

Müllabfuhr und Entsorgungsanlagen im Weihnachts-Lockdown

„Die Müllabfuhr im Kreis Kitzingen läuft derzeit wie gewohnt. Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie die Gelben Säcke werden entsprechend der im Abfuhrkalender genannten Termine abgefahren“, so Andreas Matingen, Leiter der Kommunalen Abfallwirtschaft am Landratsamt Kitzingen. „Die Lage ist aber weiterhin dynamisch und dies ist eine reine Stichtagsbetrachtung“, so Matingen weiter.

 

Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen

Der Kitzinger Wertstoffhof im Technologiepark conneKT, das Kompostwerk im Klosterforst und die Bauschuttdeponien in Iphofen und Effeldorf sind weiterhin zu den regulären Öffnungszeiten vor, zwischen und nach den Feiertagen erreichbar. An den gesetzlichen Feiertagen sowie an Heilig Abend und Silvester bleiben die Anlagen jedoch geschlossen.

Die Bauschuttdeponie in Effeldorf, deren Einzugsbereich auf die Gemeinden Biebelried und Dettelbach beschränkt ist, bleibt darüber hinaus auch am Samstag, den 2. Januar 2021, für Anlieferungen geschlossen.

 

Eine dringende Bitte!

Trotz Offenhalten der Entsorgungsanlagen bittet die Kommunale Abfallwirtschaft eingehend darum, Wertstoffhof, Kompostwerk und die beiden Deponien derzeit nur für wirklich unaufschiebbare Entsorgungen zu nutzen. Sollte eine Anlieferung zwingend nötig sein, so gilt für alle genannten Anlagen:

  • Anlieferungen werden nach Bedarf auch blockweise und mit einer begrenzten Anliefererzahl abgefertigt.
  • Anlieferungen sind soweit möglich nur durch eine Person pro Haushalt zu tätigen.
  • Das Fahrzeug darf während eventueller Wartezeiten nicht verlassen werden.
  • Während des gesamten Entsorgungsvorgangs ist eine Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend zu tragen. Die allgemeinen Hygieneregeln sind zu beachten.
  • Längere Wartezeiten müssen bei Stoßzeiten einkalkuliert werden.

 

Noch Fragen?

Die Kommunale Abfallwirtschaft verweist für tagesaktuelle Informationen auch auf seine Homepage www.abfallwelt.de sowie auf die abfallwelt-App. Darüber hinaus helfen bei Fragen auch die Abfallberater am Landratsamt weiter: Tel. 09321 928-1234, E-Mail: abfall@kitzingen.de .