KITZINGEN - Ab sofort werden Besucher des Landratsamts gebeten, beim Betreten des Gebäudes eine FFP2-Maske oder gleichwertig zu tragen. Ab Montag, 1. Februar ist dies dann im Gebäude Pflicht, im Außenbereich wird es dringend empfohlen.
Diese Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maskenpflicht oder gleichwertig gilt auch für den Wertstoffhof, die Bauschuttdeponien sowie das Kompostwerk Klosterforst. Wer keine FFP2-Maske im Außenbereich trägt, muss zumindest eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Maskenpflicht gänzlich befreit. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.