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FFP2-Maskenpflicht im Landratsamt

KITZINGEN - Ab sofort werden Besucher des Landratsamts gebeten, beim Betreten des Gebäudes eine FFP2-Maske oder gleichwertig zu tragen. Ab Montag, 1. Februar ist dies dann im Gebäude Pflicht, im Außenbereich wird es dringend empfohlen.

 

Diese Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maskenpflicht oder gleichwertig gilt auch für den Wertstoffhof, die Bauschuttdeponien sowie das Kompostwerk Klosterforst. Wer keine FFP2-Maske im Außenbereich trägt, muss zumindest eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Maskenpflicht gänzlich befreit. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.