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FFP2-Pflicht am Wertstoffhof

SCHWEINFURT – Das Bayerische Umweltministerium hat aufgrund der ähnlichen Gegebenheiten wie bei Märkten, auch kommunale Wertstoffhöfe angehalten, das Tragen einer FFP2-Maske als Pflicht umzusetzen. Das heißt, dass das Gelände und Gebäude des Wertstoffhofes in der Kurt-Römer-Straße 13, nur noch mit einer FFP2-Maske betreten werden darf. Gleiches gilt auch für die Kompostanlage.

 

In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die aktuell geltenden Regeln am Wertstoffhof hingewiesen:

• Eine Anlieferung ist nur Bürgern der Stadt Schweinfurt erlaubt, ein gültiger Personalausweis muss (durch die Fahrzeugscheibe) vorgezeigt werden.

• Abfälle sollten bereits zu Hause sortiert werden, so dass das Ausladen zügig geschehen kann.

• Eine Anlieferung sollte möglichst alleine erfolgen. Sollte Hilfe beim Ausladen benötigt werden, sollte am besten eine Person aus dem eigenen Hausstand mitgenommen werden. Die Mitarbeiter vor Ort können beim Ausladen momentan leider keine Hilfe leisten.

• Kinder sollten bitte möglichst zu Hause bleiben.

•. Zu anderen Kunden und zum Personal muss ein Abstand von mindestens 2 m eingehalten werden.

• Es erfolgt Blockabfertigung (maximal 3 Fahrzeuge), um die Zahl der Personen in der Anlage gering zu halten. Längere Wartezeiten sind deshalb möglich.

 

Im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen, sollte überlegt werden, ob der Gang zum Wertstoffhof aktuell dringlich ist. Wenn ja, sollte die Menge auf das Notwendige beschränkt werden.

 

Bei Rückfragen steht das Team der Abfallberatung der Stadt Schweinfurt telefonisch unter 09721 51-580 oder per E-Mail an abfallberatung@schweinfurt.de gerne zur Verfügung.