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Freistaat verbietet Alkoholkonsum

WÜRZBURG Der Freistaat Bayern hat seine 10. Infektionsschutzmassnahmeverordnung überarbeitet und ab sofort den Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum landesweit verboten.

 

Diese Bestimmung des Freistaates weitet das Konsumverbot, das die Stadt für den „Kleinen Bischofshut“ ausgesprochen hat, auf den gesamten öffentlichen Raum in Würzburg aus. Das Verkaufsverbot der Stadt Würzburg für alkoholische Heißgetränke to go innerhalb des „Kleinen Bischofshut“ bleibt aber weiter bestehen.