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Fristen für Waffenbesitzer

Die Stadt Würzburg informiert über wichtige Änderungen und Fristen für Waffenbesitzer/innen

WÜRZBURG - Das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) ist zum 01.09.2020 bzw. zum 20.02.2020 in Kraft getreten. Im Laufe des Jahres 2021 sind durch Waffenbesitzer wichtige Fristen zu beachten.

 

Dekowaffen:

Neu-Dekorationswaffen sind unbrauchbar gemachte Schusswaffen, die über eine Deaktivierungsbescheinigung verfügen (neue Version der Bescheinigung ab dem 28.06.2018). Der Besitz einer solchen Dekowaffe ist bis spätestens 01.09.2021 der Waffenbehörde schriftlich anzuzeigen.

 

Überlassung, Erwerb und Vernichtung sämtlicher Dekorationswaffen sind seit dem 01.09.2020 der Waffenbehörde schriftlich anzuzeigen.

 

Salutwaffen:

Salutwaffen (ehemals scharfe Schusswaffen, die so umgebaut wurden, dass sie nur noch Kartuschenmunition abfeuern können) gehören künftig immer der Kategorie an, der sie vor ihrem Umbau angehörten. Die waffenrechtliche Einordnung ändert sich folglich nicht mehr durch einen Umbau.

 

Erlaubnispflichtige Schusswaffen bleiben auch nach ihrem Umbau erlaubnispflichtig und verbotene Schusswaffen bleiben nach ihrem Umbau verboten.

 

Für erlaubnispflichtige Salutwaffen hat der Besitzer bis spätestens 01.09.2021 bei der Stadt Würzburg eine Waffenbesitzkarte zu beantragen. Alternativ können die Waffen an einen Berechtigten (Inhaber einer Waffenbesitzkarte), die Stadt Würzburg oder einer Polizeidienststelle übergeben werden. Für verbotene Salutwaffen kann, bei entsprechender Begründung, beim Bundeskriminalamt eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Alternativ sind die Waffen bis spätestens 01.09.2021 ebenfalls an einen Berechtigten (mit Ausnahmegenehmigung), der Stadt Würzburg oder einer Polizeidienststelle zur Verwertung zu übergeben.

 

Magazine:

Sogenannte „große Magazine“, worunter Wechselmagazine mit mehr als 20 Patronen für Kurz- und 10 Patronen für Langwaffen zu verstehen sind, werden ab dem 01.09.2020 zu verbotenen Gegenständen erklärt. Wer vor dem Stichtag 13.06.2017 bereits ein „großes“ Magazin besessen hat, muss den Besitz bis spätestens 01.09.2021 der Stadt Würzburg anzeigen. Bei fristgerechter Anzeige greift das neue Verbot ihm gegenüber nicht, weil Bestandsschutz besteht.

 

Für Magazine, die erst am oder nach dem Stichtag (13.06.2017) erworben wurden, können beim Bundeskriminalamt Ausnahmegenehmigungen nach § 40 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) beantragt werden. Ansonsten sind die Magazine entweder einem Berechtigten, einer Polizeidienststelle oder der zuständigen Waffenbehörde zur Verwertung zu überlassen.