Soziale Netzwerke

  

Anzeige

Für das ganze Jahr 2020

Müllgebühren am 1. Juli fällig

Die Kommunale Abfallwirtschaft am Landratsamt Kitzingen erinnert daran, dass die Abfallentsorgungsgebühren für das Kalenderjahr 2020 fällig sind. Wer dem Landkreis kein SEPA-Lastschriftmandat (vormals Einzugsermächtigung) erteilt hat, muss die Jahresgebühr bis spätestens 1. Juli überweisen.

 

Wie hoch ist die Gebühr?

Die genaue Höhe der zu zahlenden Gebühr finden die Grundstückseigentümer im zuletzt erteilten Gebührenbescheid („Zahlungsbetrag zum 01.07.2020“).

 

Änderungen mitteilen

Das Landratsamt bittet zwecks einer korrekten Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren Änderungen umgehend mitzuteilen. Solche Änderungen betreffen bei einem Eigentumswechsel beispielsweise Adresse, Namen und Bankverbindung. Auch die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen kann für die richtige Veranlagung von Müllbehältern eine wichtige Rolle spielen.

 

Noch Fragen?

Fragen zum Gebührenbescheid und der Höhe des fälligen Betrages beantworten die Mitarbeiterinnen der Kommunalen Abfallwirtschaft am Landratsamt Kitzingen: Frau Gabriele Richmond – Tel. (09321) 928-1202 und Frau Nicole Ruß – Tel. (09321) 928-1203.

 

Weitere Informationen über die Abfallentsorgungsgebühren und die Abfallwirtschaft des Landkreises Kitzingen findet man auch online unter www.abfallwelt.de und in der kostenlosen abfallwelt-App.