- Landkreis Kitzingen -
Ab Sonntag, 3. April 2022, entfallen die meisten der Corona-Beschränkungen. Der Bund hat nur noch Basisschutzmaßnahmen festgelegt, allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen werden empfohlen.
Vor diesem Hintergrund gelten im Rahmen des Hausrechts und in Umsetzung der bundesrechtlichen Arbeitsschutzvorschriften für das Landratsamt Kitzingen folgende Regelungen ab Montag, 4. April 2022:
- Weiterhin Terminvergabe und Zugangskontrolle bis 29.04.2022, ausgenommen Zulassungsstelle
- Die 3G-Regel wird aufgehoben. Der Nachweis über einen vollständigen Corona-Impfschutz, eine überstandene Infektion bzw. die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses entfällt damit.
- Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für Besucher bleibt, Mitarbeiter müssen mindestens einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen
- Der Zutritt zum Landratsamt ist weiterhin nur über die beiden Eingänge Zulassungsstelle und Info Innenhof möglich
Der Landkreis Kitzingen hat nach wie vor sehr hohe Inzidenzen, am heutigen 1. April liegt der Kreis mit 2608,6 deutschlandweit auf Platz 17. Aus diesem Grund hat man sich dazu entschieden – wie viele andere Landratsämter in Unterfranken – die FFP2-Masken-Pflicht beizubehalten.
Im Hallenbad Dettelbach entfällt die 2-G-Regel.