- Landratsamt Würzburg -
Ab Sonntag, 3. April 2022 entfallen die meisten der Corona-Beschränkungen. Der Bund hat nur noch Basisschutzmaßnahmen festgelegt, allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen werden empfohlen.
Vor diesem Hintergrund hat Landrat Thomas Eberth im Rahmen des Hausrechts für das Landratsamt Würzburg und alle seine Dienststellen folgende Regelungen ab Montag, 4. April 2022 angeordnet:
- Die 3G-Regel wird aufgehoben. Der Nachweis über einen vollständigen Corona-Impfschutz, eine überstandene Infektion bzw. die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses entfällt damit.
- Die Pflicht zum Tragen einerFFP2-Maske für Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher wird aufrechterhalten.
- Der Zutritt für Besuchende ist weiterhin nur mit Termin möglich.
- Der Zugang zum Haus I am Standort Zeppelinstraße 15 erfolgt wie bisher ausschließlich über den Besucherparkplatz, der Eingang wird weiter von der Security kontrolliert (Einhaltung der Maskenpflicht, Terminvereinbarung).
Landrat Thomas Eberth begründet die Maßnahmen: „Im Rahmen meiner Fürsorgepflicht ist es mir nach wie vor überaus wichtig, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen. Da die 3G-Regel nun entfällt, bleibt es in unseren Gebäuden bei der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske sowie bei der vorherigen Terminvereinbarung. So können sich alle – Belegschaft und Besuchende – so sicher wie aktuell möglich im Landratsamt und den Außenstellen aufhalten.“