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Geflügelpest:

Beobachtungsgebiet aufgehoben, Aufstallungspflicht bleibt bestehen

LANDKREIS WÜRZBURG - Das Veterinäramt des Landkreises Würzburg teilt mit, dass mit Wirkung zum 20. April 2021 nun auch das Geflügelpest-Beobachtungsgebiet um Sommerhausen aufgehoben wurde. Damit sind alle Restriktionsgebiete wieder aufgehoben, die auf Grund von Geflügelpestausbrüchen gebildet werden mussten. Dies bedeutet u.a. dass die Betriebe in den Restriktionszonen wieder Vögel, Geflügelfleisch und Eier an Dritte abgeben dürfen.

 

Nachdem aber die Gefahr immer noch sehr groß ist, dass infizierte Wildvögel das Geflügelpestvirus auf unser Hausgeflügel übertragen, muss das Aufstallungsgebot für Geflügel bestehen bleiben. Dieses wurde am 26. Februar 2021 per Allgemeinverfügung im Amtsblatt angeordnet und veröffentlicht. In Folge dessen müssen alle Geflügelhalter im Landkreis Würzburg ihr Geflügel weiterhin im Stall bzw. unter einer entsprechender Vorrichtung mit dichter Abdeckung nach oben und einer Seitenbegrenzung, welche das Eindringen von Wildvögeln verhindert, belassen. Auch Geflügelbörsen sowie Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art bleiben weiterhin untersagt.