Soziale Netzwerke

  

Anzeige

Halbleib: „SPD-Forderung nach Ausgleich für den Gewerbesteuerausfall 2021 wird umgesetzt!“

Kommunen in Bayern erhalten 2021 hälftigen Ersatz für coronabedingte Verluste bei der Gewerbesteuer

- München -

„Auch für das Jahr 2022 erhalten die Kommunen im Freistaat Bayern Ausgleichspauschalen für coronabedingte Gewerbesteuerausfälle. Mit der hälftigen Erstattung werde eine Forderung SPD-Landtagsfraktion umgesetzt.“ Das teilt der mainfränkische SPD-Abgeordnete Volkmar Halbleib mit. Insgesamt stellt der Freistaat hierfür bis zu 330 Millionen Euro aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie zur Verfügung, wie von der SPD-Fraktion in ihrem Antrag unter dem Titel „Gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern endlich durchsetzen“ im Landtag beantragt.

 

Für den pauschalen Ausgleich wird jeweils das tatsächliche Gewerbesteueraufkommen einer Gemeinde mit dem durchschnittlichen Aufkommen der Jahre 2017 bis 2019 verglichen und um eine fiktive Gewerbesteuerumlage bereinigt. Die endgültigen Zuweisungen werden im Frühjahr 2022 auf Basis der Ist-Daten des Gesamtjahres 2021 ermittelt. Die Verteilkriterien wurden mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt und in Anlehnung an das Verfahren im Vorjahr geregelt. In Mainfranken erhalten die Stadt Würzburg 3,76 Millionen Euro und die Stadt Schweinfurt 2,41 Millionen Euro.

Für die Kommunen in den Landkreisen Mainfrankens gibt es folgende Erstattungen:   Landkreis Würzburg 1,75 Millionen Euro, Landkreis Kitzingen 1,58 Millionen Euro, Landkreis Rhön-Grabfeld 1,31 Millionen Euro, Landkreis Haßberge 1,20 Millionen Euro, Landkreis Schweinfurt 888.773 Euro und der Landkreis Bad Kissingen 576.568 Euro.

 

Besonders freut Halbleib, dass die Kommunen am 17, Dezember eine Abschlagszahlung erhalten, die sich errechnet aus dem Gewerbesteuereinnahmen von Januar bis einschließlich September 2021 im Vergleich der Summen desselben Zeitraums der Vorjahre. Die vorläufigen Abschläge, die jetzt mitgeteilt wurden, werden von Amts wegen ohne Antrag ausgezahlt. Die endgültigen Zuweisungen werden im Frühjahr 2022 nur auf Antrag gewährt. „Es ist wichtig, dass finanziell betroffene Kommunen mit den jetzt erfolgten Abschlagszahlungen schnelle Hilfe in schwierigen Zeiten erhalten, um so den gestiegenen Anforderungen trotz weniger Einnahmen wenigstens einigermaßen gerecht werden können“, betont Halbleib. 

 

Antrag der  Abgeordneten  Klaus  Adelt,  Florian  Ritter,  Arif  Taşdelen,  Horst  Arnold,  Inge  Aures, Harald Güller, Alexandra Hiersemann, Stefan Schuster, Florian von Brunn, Ruth  Müller,  Margit  Wild,  Michael  Busch,  Martina  Fehlner,  Christian  Flisek, Volkmar  Halbleib,  Annette  Karl,  Natascha  Kohnen,  Doris  Rauscher,  Markus Rinderspacher, Diana Stachowitz, Dr. Simone Strohmayr, Ruth Waldmann, SPD

 

Gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern endlich durchsetzen I – Ausgleichspauschale 

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, die coronabedingten Gewerbesteuerausfälle der Kommunen im Jahr 2021 mittels einer Ausgleichspauschale hälftig zu kompensieren. Die  Mittel  sollen  im  Rahmen  des  Konsultationsverfahrens  aus  dem  Sonderfonds „Coronapandemie“ zur Verfügung gestellt werden.

 

Begründung:

2020  haben  Bund  und  Länder  zu  gleichen  Teilen  die  coronabedingten  Verluste  der Kommunen bei der Gewerbesteuer kompensiert. Die Gemeinden wurden insgesamt mit 2,398 Mrd. Euro unterstützt. Dadurch konnte erreicht werden, dass die Städte und Gemeinden bei den Investitionen keine Vollbremsung hinlegen mussten. Trotz verbesserter Konjunkturaussichten rechnen die Spitzenverbände auch für dieses Jahr mit einem deutlichen Rückgang der  Gewerbesteuereinnahmen um 20 Prozent. Es fehlen in den kommunalen Haushalten 1,68 Mrd. Euro. Viele finanzschwache Kommunen laufen angesichts dessen Gefahr, die für die Genehmigung ihrer Haushalte notwendige Mindestzuführung nicht zu erreichen.

 

Um die finanzielle Leistungsfähigkeit aller Kommunen in Bayern in diesem Jahr sicherzustellen, muss der Freistaat auch  heuer  die Gewerbesteuerausfälle anteilig ausgleichen. Einerseits, weil die Städte und Gemeinden als öffentliche Auftraggeber von immenser  Bedeutung  für  die  Wirtschaftskraft  Deutschlands  sind.  Andererseits,  weil  ein Auseinanderdriften der Kommunen in Bayern verhindert werden muss. Darüber hinaus trägt die Kompensation der Gewerbesteuer auch  zu einer Stabilisierung der Umlagekraft bei und mindert den Druck auf die Kreis- und Bezirksumlagen.

 

Drucksachen,  Plenarprotokolle  sowie  die  Tagesordnungen  der  Vollversammlung  und  der  Ausschüsse  sind  im  Internet  unter  www.bayern.landtag.de  - Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de  – Aktuelles/Sitzungen  zur Verfügung.

 

Vorläufige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen

Antrag der Abgeordneten Klaus Adelt, Florian Ritter, Arif Tasdelen u.a. SPD

Gleichwertige Lebensverhältnisse in Bayern endlich durchsetzen I - Ausgleichspauschale 

 

I. Beschlussempfehlung:

A b l e h n u n g 

Berichterstatter: Harald Güller

Mitberichterstatter: Hans Herold

II. Bericht:

1. Der federführende Ausschuss hat den Antrag in seiner 116. Sitzung am  2. Dezember 2021 beraten und mit folgendem Stimmergebnis: 

 CSU: Ablehnung

 B90/GRÜ: Zustimmung

 FREIE WÄHLER: Ablehnung

 AfD: Ablehnung

 SPD: Zustimmung

 FDP: Zustimmung

A b l e h n u n g   empfohlen.

Josef Zellmeier

Vorsitzender