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Handdesinfektionsmittel für Kirchen im Landkreis

Seit 4. Mai dürfen Gottesdienste unter bestimmten Voraussetzungen wieder stattfinden

Landkreis KitzingenNachdem seit Montag, 4. Mai 2020, unter bestimmten Voraussetzungen öffentliche Gottesdienste wieder stattfinden können und sich die zentrale Versorgung mit den vom Freistaat Bayern beschafften Desinfektionsmitteln mittlerweile sehr gut entwickelt hat, sind die örtlichen Katastrophenschutzbehörden nunmehr in der Lage, Kirchen und Glaubensgemeinschaften Desinfektionsmittel für die Gläubigen zur Verfügung zu stellen.

 

Voraussetzungen für öffentlich zugängliche Gottesdienste sowie Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind eine Höchstteilnehmerzahl, die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung (gilt nicht für das liturgische Sprechen und Predigen), eine Höchstdauer von 60 Minuten sowie das Vorhandensein eines Infektionsschutzkonzeptes, das die je nach Glaubensgemeinschaft und Ritus mögliche Infektionsgefahren minimiert.

 

Je Gemeinde einer Kirche oder Glaubensgemeinschaft im Landkreis Kitzingen werden bei Bedarf maximal zehn Liter Handdesinfektionsmittel ausgegeben, nach Erhalt dieser Erstausstattung wird gebeten, sich selbst um die Beschaffung zu bemühen.

 

Landrätin Tamara Bischof bietet allen Kirchen und Glaubensgemeinschaften im Landkreis an, sich für eine Erstausstattung mit Händedesinfektionsmitteln ab sofort per E-Mail unter psa-bedarf-corona@kitzingen.de an das Landratsamt Kitzingen zu wenden und das Weitere zu vereinbaren.