In Bayern gilt seit dem 9. Dezember 2020 der Katastrophenfall. Deshalb sind für die in den Städten und Landkreisen einzurichtenden Impfzentren keine Baugenehmigungen erforderlich. Stadt und Landkreis Würzburg richten bis zum 15. Dezember 2020 diese ein und betreiben voraussichtlich ab Januar 2021 gemeinsame Impfzentren auf der Würzburger Talavera und auf dem Flugplatz Giebelstadt. Je nachdem wann der Impfstoff verfügbar ist, kann dort geimpft werden. Und an beiden Standorten ist auch ohne Baugenehmigung die bauliche Sicherheit gewährleistet.
Landrat Thomas Eberth stellt klar: „Sowohl das auf der Talavera aufgebaute Impfzentrum als auch der als Impfzentrum genutzte Hangar 3 auf dem Verkehrslandeplatz Giebelstadt sind bautechnisch überprüft.“ Selbstverständlich seien beide Standorte auf Standsicherheit und Brandschutz geprüft und für gut befunden worden, so der Landrat weiter. Alle Bau- und Brandschutzvorschriften werden eingehalten, betont Eberth.
Für den Hangar 3 liegt bislang keine Baugenehmigung vor, da der Hangar früher Teil der US-Militäreinrichtungen war und für solche galt deutsches Baurecht nicht. Da nun erstmals eine neue zivile Nutzung als Impfzentrum vorgesehen ist, fiel dies dem Marktgemeinderat Giebelstadt auf. Dieser hat nun einstimmig beschlossen, einen Bauantrag für den Hangar zu stellen, um das Gebäude später für eine gewerbliche Nutzung anbieten zu können. „Hierfür fallen für den Markt Giebelstadt sicher nicht die hohen Genehmigungskosten an wie für einen Neubau. Die spezielle Vorgeschichte des Hangars kann hier gewürdigt werden“, versprach Landrat Eberth Bürgermeister Helmut Krämer. „Wichtig ist uns, dass es dort organisatorisch, aber eben auch sicherheitstechnisch zu 100 Prozent passt, und dies können wir jetzt bestätigen“, so die Verantwortlichen des Landratsamtes.