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Hilfsorganisationen üben am Samstag in Stadt und Landkreis Würzburg

Verkehrsbehinderungen sind möglich

Stadt und Landkreis Würzburg   Am Samstag, 9.9.2023 findet eine große Übung der Hilfsorganisationen BRK, Malteser und Johanniter in Stadt und Landkreis Würzburg statt. Sie ist Teil der Übung der unterfränkischen Hilfeleistungskontingente, die im Auftrag des Staates gebildet wurden, um bei großen Schadensereignissen überörtliche Hilfe zu leisten. Den letzten Einsatz hatten die unterfränkischen Kontingente anlässlich der Flutkatstrophe im Ahrtal.

Das angenommene Übungsszenario ist eine flächendeckende Unwetterlage mit Zusammenbruch von Teilen der kritischen Infrastruktur. In der Region Würzburg wird die Verlegung von Einsatzeinheiten in einem geschlossenen Fahrzeugverband geübt. Insgesamt 16 Einsatzfahrzeuge werden als Konvoi eine Route im Landkreis abfahren. Dabei werden mehrere Haltepunkte angesteuert, wo für die Einsatzkräfte Fortbildungsstationen eingerichtet sind. 50 Ehrenamtliche der drei Hilfsorganisationen nehmen an der Übung teil.

Die Übung beginnt um 9 Uhr. Die Strecke verläuft vom Landratsamt Würzburg über die B13 nach Ochsenfurt, auf der A7 bis Estenfeld, weiter über Rimpar und Veitshöchheim nach Thüngersheim und schließlich über die B27 zurück nach Würzburg. Der Endpunkt am Landratsamt soll ca. 14:00 Uhr erreicht werden.

„Naturgemäß wird es dabei auch zu Verkehrsbehinderungen kommen. Dafür bitten wir die Bevölkerung um Verständnis. Diese Übungen sind notwendig, damit im Ernstfall alles klappt und wir zügig Nothilfe leisten können“, erklärt Übungsleiter und stellvertretender BRK-Kreisgeschäftsführer Stefan Dietz und weist auf die Besonderheiten bei einer Marschkolonne hin:

Alle Fahrzeuge haben das Blaulicht eingeschaltet und sind mit blauen Flaggen gekennzeichnet, nur das letzte trägt eine grüne Flagge, um das Ende des Fahrzeugverbandes zu kennzeichnen. „Das ist wichtig, denn der gesamte Konvoi gilt verkehrsrechtlich als ein Fahrzeug“ hebt Christoph Brönner, Führer des Marschverbandes und BRK-Verbandsführer, hervor. „Das bedeutet zum Beispiel an einer Ampel, dass die gesamte Kolonne die Kreuzung passieren darf, wenn das erste Fahrzeug bei grün in die Kreuzung eingefahren ist, auch wenn die Ampel zwischenzeitlich auf Rot umspringt.“

Auch darf der Fahrzeugverband nicht unterbrochen werden, andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht zwischen die Einsatzfahrzeuge einscheren. Zur Verkehrssicherung wird der Konvoi von Einsatzmotorrädern begleitet.

Symbolbild: Marschkolonne Bildquelle: BRK