Soziale Netzwerke

  

Anzeige

Hochwasser-Soforthilfen auch für Gemeinden des Landkreises Würzburg

Beantragung läuft über das Landratsamt Würzburg

LANDRATSAMT WÜRZBURG

Starke Überschwemmungen hatten in Teilen Bayerns erhebliche Schäden verursacht. Im Landkreis Würzburg war die Gemeinde Reichenberg betroffen. Die Bayerische Staatsregierung hatte in einem ersten Schritt Soforthilfen für acht Landkreise zugesagt, in denen das Wasser besonders starke Schäden angerichtet hatte. Der Landkreis Würzburg war zunächst nicht unter den berücksichtigten Regionen.

Am 3. August 2021 weitete die Staatsregierung den Empfängerkreis für Soforthilfen aus: auf die Landkreise Miesbach, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Traunstein und auch auf den Landkreis Würzburg.

So ist eine Beantragung der Soforthilfen möglich

Betroffene im Landkreis Würzburg bekommen über folgende Kontaktmöglichkeiten die nötigen Anträge und Informationen zur Beantragung der Soforthilfen:

Herr S. Weberbauer; Telefon: 0931 8003-5068; s.weberbauer(at)lra-wue.bayern.de

Frau S. Ferchichi; Telefon: 0931 8003-5067; s.ferchichi(at)lra-wue.bayern.de

Die nötigen Dokumente werden ebenso im Rathaus Reichenberg ausgelegt sein.

Wichtiger Hinweis: Bürger:innen aller Gemeinden des Landkreises Würzburg können diese Soforthilfe beantragen, sofern sie Schäden durch das Hochwasser verzeichnet haben, bei denen die Voraussetzungen für die Auszahlung gegeben sind. Die Anträge sind nicht nur auf den Markt Reichenberg begrenzt. Bei Fragen helfen die genannten Kontakte gerne weiter.