Soziale Netzwerke

  

Anzeige

IHK begrüßt Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung

Auch Biergärten dürfen bis 22 Uhr öffnen

Würzburg/Mainfranken – Die Gastronomie gehört zu den am stärksten durch die coronabedingten Betriebsuntersagungen betroffenen Branchen. Auch wenn Gaststätten und Biergärten wieder öffnen dürfen, bleiben massive Umsatzeinbußen. Die IHK Würzburg-Schweinfurt zeigt sich daher erleichtert über die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, wonach die unterschiedlichen Regelungen für die Innen- und die Außengastronomie aufgehoben werden. Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, dürfen auch Biergärten ab sofort bis 22 Uhr öffnen. „Das sind gute Nachrichten für alle mainfränkischen Gastronomiebetriebe, vor allem aufgrund des anstehenden Pfingstwochenendes“, begrüßt IHK-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Ralf Jahn die Entscheidung.  

 

Empfehlung der IHK-Organisation gefolgt 

„In den letzten Tagen haben wir als IHK gemeinsam mit unserer Dachorganisation, dem BIHK, versucht, Einfluss auf die Staatsregierung zu nehmen und auf die fachlich nicht nachvollziehbare Regelung in Bayern hinzuweisen“, berichtet Jahn. Die Infektionsgefahr in Biergärten sei nicht höher als in den Wirtsstuben. Die zeitlichen Beschränkungen in der Außenbewirtung seien daher laut IHK eine unnötige wirtschaftliche Belastung der Branche gewesen. „Positiv gestimmt hat uns in den letzten Tagen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg: In der Stadt dürfen Biergärten ab sofort bis 22 Uhr öffnen. Zum Glück ist die Staatsregierung diesem Beispiel gefolgt“, erklärt Jahn abschließend.