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IHK fordert Ende der 2G-Regel im Einzelhandel

Jahn: Nachvollziehbare Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes

- Würzburg -

Die IHK Würzburg-Schweinfurt begrüßt den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass Bekleidungsgeschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs gehören und damit nicht der 2G-Regel im Einzelhandel unterliegen. „Der Beschluss öffnet nun auch Tür und Tor für Geschäfte in anderen Sortimenten wie Sportwaren oder Möbel, sich zu Händlern von Waren des täglichen Bedarfs zu zählen.“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Ralf Jahn.„Händlern von Schuhen, Büchern, Schnittblumen, Gartengeräten sowie Spielwaren wurde dies ohnehin bereits zugestanden“.

 

Das Urteil zeige laut Jahn, dass die auf Sortimentsabgrenzungen basierenden Corona-Regeln im Einzelhandel dem Grundsatz der Gleichbehandlung widersprechen und weder fair noch praxistauglich sind. „Niemand konnte erklären, warum Winterschuhe als täglicher Bedarf eingestuft wurden, Winterjacken dagegen aber nicht.“ Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes sei absolut nachvollziehbar, betont der IHK-Chef.

 

Die 2G-Regel hatte im Weihnachtsgeschäft bei den betroffenen Händlern zu viel Verdruss, Kosten und Umsatzeinbußen geführt. Es sei laut Jahn nach all diesen Querelen nur ein sehr schwacher Trost für die Unternehmen, dass sie weiterhin Anspruch auf Überbrückungshilfen haben, sollten sie im Dezember einen Umsatzverlust von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Dezember 2019 erlitten haben. Es werde nun auch Fälle geben, in denen Einzelhändler auf den im Nachhinein unnötigen Kosten für die 2G-Kontrollen sitzen bleiben werden.