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Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg informieren: Geändertes Vorgehen bei Impfungen von Kindern und Jugendlichen

Ärztliches Attest ist nicht mehr erforderlich/Impfarzt entscheidet vor Ort über die Impfung

STADT ND LANDKREIS WÜRZBURG

Die bayerische Impfregistrierungssoftware BayIMCO wurde kürzlich dahingehend angepasst, dass nun auch Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren über das System zu einer Covid-19-Impfung eingeladen werden können. Nach einer aktuellen Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ändern die Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg das Vorgehen bei Impfungen von Kindern und Jugendlichen.

 

Für die Impfung von 12- bis 16-Jährigen ist die Anwesenheit und das Einverständnis einer bzw. eines Erziehungsberechtigten notwendig. Bei entsprechender Reife kann bei 16-Jährigen auf die Anwesenheit einer erziehungsberechtigten Person verzichtet werden. Ein ärztliches Attest ist für eine Impfung nicht mehr erforderlich.

 

In den Impfzentren werden zur Aufklärung neue Aufklärungs- und Anamnesebögen verwendet. Der Impfarzt des Impfzentrums entscheidet in Kenntnis der neuen Vorgaben, ob eine Impfung durchgeführt werden kann oder ob zunächst eine Vorstellung in einer Kinderarzt-Praxis notwendig ist.

 

„Es ist uns weiterhin ein wichtiges Anliegen, über die Corona-Schutzimpfung umfassend aufzuklären. Das heißt: Auch, wenn Bürger:innen noch unentschlossen sein sollten, sich impfen zu lassen, bieten wir gerne aufklärende Gespräche in den Impfzentren oder an den mobilen Impfstationen an“, betont Michael Dröse, einer der beiden Verwaltungsleiter der Impfzentren. Detaillierte Gespräche erfolgen sowohl bei vorab terminierten als auch terminfreien Impfungen im Rahmen der laufenden Sonderimpfaktionen (Mittagspausen-Impfungen, mobile Impfungen in Gemeinden).