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Kinderakademie: Ein Jahr Leben und Arbeiten als Arzt in der Antarktis - Übungen der Bundeswehr im Dezember

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Kinderakademie: Ein Jahr Leben und Arbeiten als Arzt in der Antarktis

Landkreis Kitzingen: Beim zweiten Termin der Kinderakademie gibt es spannende Einblicke in das Leben auf einer Forschungsstation in der Antarktis.
Ort: Alte Synagoge Kitzingen Dozent: Dr. Peter Jonczyk

Dr. Peter Jonczyk hat 2020 ein Jahr als Stationsarzt und -leiter auf der Neumayer-Station in der Antarktis gelebt und gearbeitet, zusammen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen. Er wird von der Forschung bei eisigen Temperaturen berichten, aber auch vom Alltag in der völligen Isolation. Wie gestaltet man beispielsweise die Freizeit im Polarwinter, wenn es wochenlang nicht hell wird und Außentemperaturen bis -50 Grad Celsius herrschen? Heute ist Dr. Jonczyk Oberarzt und Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie und Orthopädie sowie Sportmedizin an der Klinik Kitzinger Land.

Infos & Anmeldung: Alle Kinderakademie-Veranstaltungen finden samstags in der Alten Synagoge Kitzingen von 10.30 –11.15 Uhr statt. Das Angebot richtet sich an Kinder im Grundschulalter aus dem gesamten Landkreis Kitzingen.
Für die Kinderakademie ist eine Anmeldung erforderlich, die Teilnahme ist aber kostenfrei.

Der Anmeldezeitraum für die entsprechende Vorlesung beginnt stets montags in der Woche zuvor.
Ab 8.00 Uhr wird im Internet unter www.kitzingen.de ein entsprechendes Formular freigeschaltet.
Alternativ ist auch eine telefonische Anmeldung unter 09321 / 928 1104 möglich.
Link zur Kinderakademie:

regionalmanagement.kitzingen.de/lag-ziel-leader/kinderakademie/

Kontakt: Interessierte Eltern werden gerne in den Mailverteiler aufgenommen und erhalten dann rechtzeitig vor den Vorlesungen eine Erinnerung. Dafür reicht eine Mail an das Kinderakademie-Team unter: maja.schmidt@kitzingen.de.

Weitere Termine Anfang 2025:
18.01.2025
„Vogel-Detektive aufgepasst: Wer nascht an meinem Futterhäuschen?“
Wer tummelt sich am Futterhaus und was fressen unsere gefiederten Gäste am liebsten?
15.02.2025
„Kinderrechte leicht erklärt“
Wusstet ihr, dass Kinder eigene Rechte haben? Heute erfahrt ihr mehr darüber!
22.03.2025
„Der Traum vom Fliegen“
Der Luftsportclub Kitzingen nimmt Euch mit auf eine Reise in die Geschichte des (Segel)-fliegens!

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Übungen der Bundeswehr im Dezember

Landkreis Kitzingen Im Zeitraum vom 02.12.2024 bis 04.12.2024 und vom 09.12.2024 bis zum 11.11.2024 führt eine Einheit der Bundeswehr Truppenübungen durch. Dabei wird auch der Landkreis Kitzingen und der Raum Volkach beansprucht. Wegen der niedrigen Anzahl der
Teilnehmer ist nicht mit nennenswerten Belastungen zu rechnen.

Wir legen der Bevölkerung, insbesondere Spaziergängern, Joggern und Geocachern nahe, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe und den Soldaten fernzuhalten! Wir bitten Jagdausübungsberechtigte generell um erhöhte Aufmerksamkeit, denn es ist nicht bekannt, wo sich die Truppe im Übungsgebiet zeitweise aufhalten wird. Außerdem weisen wir auf die Gefahren hin, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) ausgehen. Wir bitten, jeden Fund umgehend der Polizeiinspektion Kitzingen zu melden.

Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Zur Abwicklung von Manöverschäden erteilen die Gemeinden sowie das Bundesamt für Infrastruktur,Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart, für die Bundeswehr und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes - Regionalbüro Ost, Drosselbergstr. 2, 99097 Erfurt, für die ausländischen Streitkräfte nähere Auskünfte (Manöverbekanntmachung vom 04.12.2008).

Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der den Schaden verursachenden Übung schriftlich bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeit-punkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der o. g. Regulierungsstelle geltend zu machen (http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/10553265494).

Foto: by Landkreis Kitzingen

Foto: by Landkreis Kitzingen