BAD KISSINGEN
Der Stadtrat der Stadt Bad Kissingen hat ein kommunales Förderprogramm für die Ortsteile beschlossen, um private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Investorinnen und Investoren finanziell und beratend zu unterstützen. Damit sollen in erster Linie leerstehende Gebäude revitalisiert und die umgebenden Freiflächen aufgewertet werden, sodass die erweiterten Altortbereiche der Stadtteile in ihrer Wohn- und Lebensqualität gesichert und gestärkt werden. Die Förderrichtlinie tritt am 12. November 2021 in Kraft und ist auf 5 Jahre befristet.
Der Geltungsbereich des kommunalen Förderprogramms umfasst alle erweiterten Altortbereiche. Dazu zählen:
- Albertshausen
- Arnshausen
- Garitz
- Hausen
- Kleinbrach
- Poppenroth
- Reiterswiesen
- Winkels
Die Stadt Bad Kissingen fördert
1. den Umbau, den Ausbau, die Erweiterung, die Sanierung leerstehender Gebäude;
2. gegebenenfalls einen erforderlichen Abbruch alter Gebäudesubstanz, sofern dort anschließend wieder ein Neubau eines Wohn- oder Gewerbegebäudes erfolgt.
Damit eine Förderung zustande kommen kann, müssen drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Das Anwesen muss:
- mindestens 1 Jahr leer stehen.
- mindestens 50 Jahre alt sein.
- im Fördergebiet liegen.
Unter dem Stichwort "Aktuelle Auslegungen" finden Sie auf www.badkissingen.de weitere Informationen, insbesondere den Ratgeber "Kommunales Förderprogramm - Revitalisierung in den Altorten".
Die Förderrichtlinie ist auch unter www.badkissingen.de/aktuelle-auslegungen abrufbar.