Top 1: Kabarettveranstaltung zum internationalen Frauentag
Am vergangenen Montag hat es in der Alten Synagoge Kitzingen einiges zu Lachen gegeben. Zum internationalen Frauentag gab es eine Kabarettveranstaltung, die von der Gleichstellungsstelle des Landkreises Kitzingen in Kooperation mit der Stadt Kitzingen organisiert wurde. Kabarettistin Birgt Süss wusste mit Ihrem Solo-Programm „Das Graue vom Himmel“ zu überzeugen und schaffte es dabei spielend das wichtige Thema der Frauenbewegung mit Witz ins „hier und jetzt“ zu katapultieren.
Bei der Veranstaltung zugegen war ebenfalls Landrätin Tamara Bischof, die sich für die Rechte der Frauen einsetzt.
„Der Weltfrauentag hat sich in den vergangenen 100 Jahren zu einem der wichtigsten Tage für Frauenrechte entwickelt. In dieser Phase haben sich viele unterschiedliche Formen gebildet diesen Tag zu begehen. Wichtig ist, ganz egal auf welcher Art und Weise der Weltfrauentag behandelt wird, dass am Ende die Frauen und deren Rechte in unserer Gesellschaft gestärkt werden“, verdeutlicht Landrätin Tamara Bischof die Wichtigkeit dieses Tages.
Deshalb gab es neben viel Humor und Witz auch noch weitere wichtige Programm-Elemente am Abend, sodass sich die in Würzburg ansässigen Frauenhäuser des SkF und der AWO um einen Spendencheck von je 220 Euro freuen durften. Kabarettistin Birgit Süss stockte die Spenden um weitere 200 Euro auf.
Süss, unter anderem Kulturpreisträgerin der Stadt Würzburg aus dem Jahr 2021, sprach in ihrem Programm nahezu alle aktuellen Themen an, die mit der Frauenbewegung in Verbindung gebracht werden. Stimmgewaltig ging sie auf die Lohnungerechtigkeiten, das Frauenwahlrecht, das jugendliche Schönheitsideal und welchen Anteil Männer und Frauen an der Gleichstellung von Frauen in unserer Gesellschaft haben, ein. Das begeisterte schlussendlich die Gäste in der ausverkauften Alte Snyagoge und zeigte auf eine andere Art und Weise, wie auf die wichtigen Themen zum Weltfrauentag aufmerksam gemacht werden kann.
Top 2: WERTSACHE Arbeit
Der Equal Pay Day am 7. März 2023 ist der Tag, der symbolisch den Gehalts- oder Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen markiert.
Im Foyer des Landratsamtes finden Sie am Equal Pay Day auch in diesem Jahr wieder einen Informationsstand und das Motto in diesem Jahr heißt: „Die Kunst der gleichen Bezahlung.“
Die strukturellen Ursachen, die in Kunst und Kultur zu dem eklatanten Gender Pay Gap 2021 von 30 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2022) führten, zeigen wie durch ein Vergrößerungsglas die gleichen strukturellen Ursachen, die gesamtgesellschaftlich ergeben, dass Frauen im Schnitt 18 Prozent weniger verdienen. Auch der auf neuer Datenbasis errechnete Gender Pay Gap 2022 von 20 Prozent in Kunst und Kultur liegt über dem branchenübergreifenden Durchschnittswert (Statistisches Bundesamt, 2023) – und ist mit einem Fünftel weniger Lohn weiterhin zu hoch!
Unter dem Motto „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ präsentiert die Equal Pay Day Kampagne Lösungsmöglichkeiten für mehr Lohngerechtigkeit in Kunst und Kultur, die wegweisend für die gesamte Arbeitswelt sind.
Einen Überblick über deutschlandweit stattfindende Aktionen gibt es unter www.equalpayday.de
Top 3: Übungen der Bundeswehr
Im Zeitraum vom 10.03.2023 bis zum 13.04.2023 führen Einheiten der Bundeswehr Truppenübungen durch. Dabei wird auch der Landkreis Kitzingen im Raum Volkach beansprucht. Wegen der niedrigen Anzahl der Teilnehmer ist nicht mit nennenswerten Belastungen zu rechnen.
Hinweise:
Wir legen der Bevölkerung, insbesondere Spaziergängern, Joggern und Geocachern nahe, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe und den Soldaten fernzuhalten! Wir bitten Jagdausübungsberech-tigte generell um erhöhte Aufmerksamkeit, denn es ist nicht bekannt, wo sich die Truppe im Übungsge-biet zeitweise aufhalten wird. Außerdem weisen wir auf die Gefahren hin, die von liegen gebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) ausgehen. Wir bitten, jeden Fund umgehend der Polizeiinspektion Kitzingen zu melden. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Ge-genstände sind verboten und können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.
Zur Abwicklung von Manöverschäden erteilen die Gemeinden sowie das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Stuttgart, Postfach 10 52 61, 70045 Stuttgart, für die Bundeswehr und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes - Regionalbüro Ost, Drosselbergstr. 2, 99097 Erfurt, für die ausländischen Streitkräfte nähere Auskünfte (Manöverbekanntmachung vom 04.12.2008).
Entschädigungsansprüche sollen umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöver-schäden, die von NATO-Streitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der den Schaden verursachenden Übung schriftlich bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung oder innerhalb von drei Monaten nach dem Zeit-punkt, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der beteiligten Truppe Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der o. g. Regulierungsstelle geltend zu machen (http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/10553265494).