Soziale Netzwerke

  

Anzeige

Landkreis Schweinfurt informiert

Top 1: Servicecenter Förderberatung: Neues Angebot im Landkreis Schweinfurt - Top 2: Ukrainehilfe: Eingespielte Abläufe machen schnelle und effektive Hilfe möglich - Top 3: Zensus 2022: Die Haushaltsbefragungen beginnen - Top 4: Kurzfristige Fahrplanänderungen auf der Linie 8160 Schweinfurt-Gerolzhofen

- Landkreis Schweinfurt -

Top 1: Ab Mai können Betriebe aus dem Landkreis Schweinfurt das kostenlose Angebot zur Fördermittelberatung in Anspruch nehmen

 

Fördermittel sind für Unternehmen ein gutes und wichtiges Instrument, um Investitionsentscheidungen zu treffen. Allerdings ist die Vielzahl der Förderprogramme für Unternehmen oft undurchschaubar.

Wer Fördermittel nutzen möchte, muss im Vorfeld einer geplanten Investition oder auch eines anderen Projektes ausgiebig recherchieren, um die richtigen Förderprogramme zu finden und diese dann auch richtig zu beantragen. Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt dazu oft Personal und Zeit.

 

Neues Angebot der Wirtschaftsförderung des Landkreises Schweinfurt

Die Beratung über das „Servicecenter Förderberatung“ ist ein neues Angebot der Wirtschaftsförderung des Landkreises Schweinfurt und richtet sich an alle Unternehmen aus dem Landkreis. Ansässige Unternehmen werden kompetent beraten, unter anderem bei der Frage, wer welche Fördermittel für Projekte aus den Bereichen Forschung und Innovation, Digitalisierung, Investition oder Umwelt, Klima und Energie in Anspruch nehmen kann. Das Beratungsangebot ist für alle Unternehmen aus dem Landkreis kostenlos.

 

„Es freut mich sehr, dass wir unseren Betrieben künftig eine fachkundige Fördermittelberatung anbieten können. Gerade vor dem Hintergrund steigender Energiepreise gewinnt zum Beispiel eine Investition in neue, energieeffiziente Technologien auch für unsere Unternehmen an Brisanz. Hier kann die neue Förderberatung kompetent weiterhelfen“, macht Landrat Florian Töpper deutlich.

 

Fördermittelberatung übernimmt renommiertes Beratungsunternehmen

Ab dem 1. Mai übernimmt die Fördermittelberatung für den Landkreis Schweinfurt das renommierte Beratungsunternehmen PNO Consultants. Peter Stuckert, Fördermittelberater, berät zu aktuellen und neuen Förderprogrammen der Landes-, Bundes- sowie EU-Ebene und kann dabei auf eine langjährige Berufserfahrung zurückgreifen. Stuckert freut sich auf seine neue Aufgabe im Landkreis Schweinfurt und ermuntert die ansässigen Unternehmen, sich vor Beginn neuer Projekte bei ihm zu melden.
Er nennt dabei ein Beispiel aus seiner Berufspraxis: „Ein mittelständisches Unternehmen zieht innerhalb eines Gewerbegebiets um und möchte sich in diesem Zuge erweitern. Hier kommt das Bayerische Regionale Förderungsprogramm BRF als beste Fördermöglichkeit in Betracht. Nach meiner ausführlichen Vorstellung des Programmes habe ich das Unternehmen für alles Weitere direkt an die zuständige Regierung von Unterfranken verwiesen. Der Antrag wurde eingereicht und schließlich dort bewilligt. Das Investitionsvorhaben kann mit einem mittleren sechsstelligen Zuschuss unterstützt werden. So sieht der Idealfall aus“, sagt Stuckert.

 

Die Beratung findet in der Regel telefonisch statt. Falls es die Kundenanfrage erfordert, wird diese aber auch persönlich oder digital, per Videokonferenz, durchgeführt.

 

Die Servicecenter-Förderberatung erreichen interessierte Unternehmen zwischen 9.30 Uhr und 16.30 Uhr unter der Telefonnummer: 09721 / 55-840 oder per Mail unter foerderberatung(at)lrasw.de.

 

Flyer zum neuen Angebot liegen in allen Gemeinden des Landkreises Schweinfurt und im Landratsamt aus.

 

Weitere Informationen gibt es online über die Seite der Wirtschaftsförderung unter www.landkreis-schweinfurt.de/foerderberatung.

 

Top 2: In den Notunterkünften des Landkreises Schweinfurt helfen viele Hände zusammen – Teams sehr gut aufeinander eingestimmt – es warten weitere Herausforderungen

 

Gleich unmittelbar nach dem Beginn der Fluchtbewegungen aus der vom Krieg gebeutelten Ukraine spielte die Turnhalle an der Ludwig-Derleth-Realschule in Gerolzhofen eine wichtige Rolle für die Ukrainehilfe im Landkreis Schweinfurt: In der kreiseigenen Halle entstand in kürzester Zeit die erste Notunterkunft des Landkreises für bis zu 150 Geflüchtete, die seit 11. März betriebsbereit ist.

 

Am 15. März 2022 zogen die ersten Geflüchteten vorübergehend dort ein. In diesem Zeitraum wurde auch die zweite Notunterkunft im Schullandheim in Reichmannshausen (Gemeinde Schonungen) in Betrieb genommen, die Platz für bis zu 38 Personen bietet. Viele Helferinnen und Helfer sowie spendenwillige Bürgerinnen und Bürger unterstützten tatkräftig sowohl in Gerolzhofen, als auch in Reichmannshauen das Vorhaben des Landkreises, den Geflüchteten möglichst schnell und effektiv zu helfen und ihnen eine sichere Unterkunft zu bieten.

 

Das Ziel: Die dort ankommenden Bewohnerinnen und Bewohner sollen zur Ruhe kommen, versorgt werden und nach möglichst kurzem Aufenthalt dezentral in Wohnungen vermittelt werden.

 

Gut vernetztes Team

Das funktioniert bislang gut, wie sich etwa am Beispiel der Notunterkunft Gerolzhofen zeigt: Der Helferkreis mit seinem eingespielten Team übernimmt vor Ort selbstständig die Vermittlung der Geflüchteten in Privatunterkünfte. Die Unterstützerinnen und Unterstützer des Helferkreises pflegen vor Ort zahlreiche Kontakte und sind sehr gut vernetzt, so dass sie bei der Wohnungssuche für die Geflüchteten sehr erfolgreich agieren. So konnte etwa fast die Hälfte der insgesamt 86 bislang in der Notunterkunft untergebrachten Geflüchteten bereits in private Unterkünfte vermittelt werden. Vorrangig werden Mütter mit Kindern (priorisiert nach dem Alter der Kinder – jüngere zuerst) in Wohnungen vermittelt, da hier das Schutzbedürfnis am höchsten ist.

 

Die zur Verfügung stehenden Wohnungen sind natürlich ein entscheidender Faktor bei der Vermittlung des Wohnraums, ebenso die Größe der zu vermittelnden Personengruppen: Größere Familien, die verständlicherweise zusammenbleiben wollen, verbringen mitunter eine längere Zeit in einer Notunterkunft, bis ein geeignetes Wohnobjekt gefunden werden kann.

 

Funktionierende Gemeinschaft

Prinzipiell steht es aber allen Geflüchteten frei, die Länge des Aufenthalts in der Notunterkunft selbst zu bestimmen. Es hat sich allerdings in den vergangenen Wochen ergeben, dass viele der in Gerolzhofen untergekommenen Männer, Frauen und Kinder mittlerweile eine funktionierende Gemeinschaft bilden, anfängliche kleinere Konflikte zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern konnten rasch beigelegt werden, mehr noch: es sind sogar Freundschaften und Beziehungen entstanden, es gibt einen Zusammenhalt untereinander. Die Bewohnerinnen und Bewohner unterstützen sich gegenseitig.

 

Auch diese Entwicklung ist nicht zuletzt auch dem Helferkreis und zahlreichen weiteren freiwilligen Helferinnen und Helfern vor Ort zu verdanken: Ermöglicht werden in und um die kreiseigene Turnhalle Freizeitaktivitäten, Betreuungsangebote für Kinder, Unterstützung bei Behördengängen und weitere hilfreiche und bemerkenswerte Angebote. Während der Osterfeiertage hat zum Beispiel die Ludwig-Derleth-Realschule und auch der Helferkreis eine Ostereiersuche für die Kinder in der Notunterkunft organisiert.

 

Hilfe für traumatisierte Geflüchtete

Es gibt weitere, wichtige Hilfsangebote: Viele der Menschen, die wegen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine aus ihrer Heimat flüchten mussten, haben traumatische Erfahrungen gemacht und benötigen therapeutische Hilfe. Hier kann die Ukrainehilfedes Landratsamts Schweinfurt nun Unterstützung anbieten: Beginnend ab Kalenderwoche 18 sollen in der Notunterkunft Gerolzhofen regelmäßig Therapiehunde eingesetzt werden. Die speziell ausgebildeten Tiere werden von Begleitern in die Notunterkunft gebracht und können dabei helfen, traumatisierten Menschen Ängste zu nehmen und Nähe und Trost zu spenden. Nach Möglichkeit soll dieses Angebot auch auf weitere Notunterkünfte im Landkreis Schweinfurt ausgedehnt werden.

 

„Seit vielen Wochen engagieren sich die Helferinnen und Helfer vor Ort nahezu rund um die Uhr und unterstützen Menschen, die in Not geraten sind. Vielen Dank für diesen unermüdlichen Einsatz. In der aktuellen Situation haben sich viele Abläufe gut eingespielt, die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten funktioniert. Und wir wissen alle: Es warten noch viele Herausforderungen auf uns, die wir nur gemeinsam meistern können. Halten wir also weiter zusammen und unterstützen uns gegenseitig, wo es nur geht“, sagt Landrat Florian Töpper.

 

 

Ausblick: Da schwer absehbar ist, wie sich der Krieg in der Ukraine und damit einhergehende Fluchtbewegungen entwickeln werden, bleibt die Situation für alle Beteiligten ungewiss. Der Landkreis Schweinfurt und die anderen unterfränkischen Kreisverwaltungsbehörden stehen nach wie vor in engem Kontakt mit der Regierung und den Kommunen, um sich gemeinsam auf künftige Herausforderungen vorzubereiten. Eine wichtige Rolle wird dabei das Wohnungsangebot darstellen, um Geflüchtete mittel- bis langfristig privat unterbringen zu können. Wenn Sie hierzu einen Beitrag leisten oder Hilfe anbieten können, kontaktieren Sie uns gerne. Hierbei werden insbesondere Wohnungen, Einliegerwohnungen und Häuser mit eigener Küche und Badezimmer gesucht, die für einen längerfristigen Zeitraum zur Verfügung stehen. Anfragen zum Thema Unterkunftsmanagement werden über die E-Mailadresse ukrainehilfe@lrasw.de bzw. telefonisch unter der Nummer 09721-55 558 beantwortet. 

 

Derzeit (Stand 28.4.2022) leben im Landkreis Schweinfurt 800 ukrainische Geflüchtete, davon sind 725 in privaten Unterkünften untergerbacht, 75 leben in den Notunterkünften in Gerolzhofen (47) und Reichmannshausen (28). Die Notunterkunft Sennfeld ist aufnahmebereit, kann jederzeit aktiviert werden, ist derzeit aber unbelegt – bis zu 150 Personen können dort aufgenommen werden.

 

 

Top 3: Start der Befragung zum Stichtag 15. Mai 2022

 Am 15. Mai beginnt die Feldphase des Zensus. Innerhalb von zwölf Wochen, bis zum 6. August, führen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte im Landkreis Schweinfurt Haushaltebefragungen auf Stichprobenbasis (die betroffenen Haushalte wurden durch ein statistisches Verfahren zufällig ausgewählt) bei Bürgerinnen und Bürgern durch. Ziel dieses Projektes ist es, die Bevölkerungszahl und Demografie in den einzelnen Gemeinden verlässlich zu eruieren. Bundesweit werden hierzu 2,2 Millionen Stichprobenanschriften erhoben. Die aus den Befragungen gewonnenen sicheren und soliden Informationen sind von Bedeutung für finanz- und gesellschaftspolitische Entscheidungen auf Europa-, Bundes- und Landesebene.

 

Vorbereitende Begehungen

Bereits Anfang Mai 2022 beginnen die sogenannten Vorbegehungen im Landkreis Schweinfurt. Hierfür suchen die Erhebungsbeauftragten vor dem Zensusstichtag die ihnen vom Statistischen Landesamt zugeteilten Anschriften in den Gemeinden auf, um einen Datenabgleich auf Grundlage der vorgefundenen Briefkastenbeschriftungen bzw. Klingelschildangaben durchzuführen.

 

Ausweispflicht und Datenschutz

Die Erhebungsbeauftragten sind bei ihrer Tätigkeit mit einem amtlichem Erhebungsbeauftragtenausweis, der in Kombination mit dem Personalausweis den Auskunftspflichtigen unaufgefordert vorzuzeigen ist und die Rechtmäßigkeit der Befragung bestätigt, zu identifizieren. Selbstverständlich wurden die ehrenamtlichen Helfer im Vorfeld ihres Einsatzes intensiv geschult und so auf ihre Aufgabe vorbereitet. Im Fokus stand hier die besondere Bedeutung des Datenschutzes. Die Erhebungsbeauftragten verpflichten sich zur Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Einhaltung des Datenschutzes im Hinblick auf die ihnen anvertrauten Auskünfte. Sie unterliegen somit der gesetzlichen Schweigepflicht.

 

Befragungen vor Ort

Ab Mai versenden die Erhebungsbeauftragten eine postalische Terminankündigung für die Befragungen vor Ort an die ausgewählten Haushalte. Bei diesem Termin werden Basisdaten zur Person und teilweise zu weiteren soziodemografischen Themen wie Wohnsituation, Bildung und Ausbildung beziehungsweise Arbeitsort und Branche ermittelt. Auskünfte zum Einkommen werden nicht erhoben. In der Regel dauern die Interviews ca. fünf bis zehn Minuten und können von einer volljährigen Person des Haushalts erledigt werden (Proxy-Interview). Ein Betreten der privaten Räume ist durch den Erhebungsbeauftragten nicht vorgesehen; die Befragungen können an der Haustüre durchgeführt werden. Auch sorgen Übersetzungshilfen in vierzehn Sprachen für einen erleichterten Ablauf der Befragungen. Da der Verlauf des Pandemiegeschehens aus heutiger Sicht nicht einzuschätzen ist, beachten die Erhebungsbeauftragten selbstverständlich die in dem Zeitfenster der Befragung geltenden Hygienebestimmungen und -empfehlungen, wie zum Beispiel das Tragen einer FFP2-Maske.

 

Die Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen werden ebenfalls durch Erhebungsbeauftragte interviewt; bei Gemeinschaftsunterkünften liegt die Auskunftspflicht bei der Einrichtungsleitung. Da die Daten der Melderegister hier häufig ungenau und unzureichend sind, wird jeweils eine Vollerhebung durchgeführt.

 

Anonymisierte Auswertung

Bei allen Befragungen im Rahmen des Zensus besteht für die Bürgerinnen und Bürger Auskunftspflicht nach dem Zensusgesetz. Diese ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann. Immerhin liefert der Zensus die Grundlage für die Planung von beispielsweise Wohngebieten, Verkehrsnetzen oder Bildungseinrichtungen im Landkreis Schweinfurt. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet und somit lassen die Ergebnisse keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zu. Auch gilt das sogenannte Rückspielverbot. Das bedeutet, dass für statistische Zwecke erhobene Daten stets nur in eine Richtung fließen – hin zur amtlichen Statistik und nicht an Dritte weitergeleitet werden dürfen.

 

Mit den Ergebnissen des Zensus 2022 ist voraussichtlich Ende 2023 durch das Statistische Bundesamt zu rechnen. Die Webseite www.Zensus2022.de wird Ende 2023 zum zentralen Ergebnisportal.

 

Weitere Informationen zum Zensus 2022 sind auf der Homepage des Landratsamtes Schweinfurt unter www.landkreis-schweinfurt.de/zensus2022 abrufbar.

 

 

Top 4: Aufgrund von kurzfristig angekündigten Bauarbeiten ergeben sich ab Montag, 2. Mai bis Ende Juli 2022, Änderungen auf der Strecke

Das Landratsamt Schweinfurt teilt mit, dass es ab Montag, 2. Mai bis Ende Juli 2022, auf der Linie 8160 Schweinfurt-Gerolzhofen zu kurzfristigen Fahrplanänderungen kommt. Dadurch wird unter anderem die Bushaltestelle „Nördliche Allee“ von Schweinfurt in Richtung Gerolzhofen erst nach dem Bahnhof angefahren.

 

Die Änderungen müssen aufgrund von kurzfristig angekündigten Bauarbeiten bereits ab Montag, 2. Mai 2022, umgesetzt werden.

Bei folgenden Fahrten entfällt die Bushaltestelle „Nördliche Allee“:


- Schultage, Mo – Fr: Abfahrt um 13:05 Ignaz-Schön-Straße, 13:57 Nördliche Allee

- Ferientage, Mo – Fr: Abfahrt um 13:20 Schweinfurt HBF, 13:57 Nördliche Allee

- Ferientage, Mo – Fr: Abfahrt um 07:10 Schweinfurt HBF, 07:42 Nördliche Allee

- Samstag, Abfahrt um 16:15 Schweinfurt HBF, 16:46 Nördliche Allee

Zudem ändern sich folgende Abfahrtzeiten an der Bushaltestelle „Nördliche Allee“ in Richtung Schweinfurt:

 

 

alte Zeit

neue Zeit

Schultage

11:59

12:13

Mo – Fr

12:47

13:01

 

13:02

13:16

 

15:13

15:27

Ferientage

16:26

16:36

Mo - Fr

18:45

18:53

 

19:55

20:05

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es können sich im weiteren Verlauf zusätzliche Änderungen ergeben
Die neusten Entwicklungen und alle weiteren Einzelheiten können Bürgerinnen und Bürger jederzeit auf der Website des Landkreises Schweinfurt nachschauen unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/oepnv