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Landkreis Schweinfurt weitet seine Kulturförderung aus

Projekte für das Kulturförderprogramm können bis zum 31. Oktober 2020 für 2021 eingereicht werden

Landkreis Schweinfurt - Mit 12:1 Stimmen haben die Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Kultur am 17. September die neue Fassung der Kulturförderrichtlinien des Landkreises Schweinfurt beschlossen. In die notwendige Neufassung konnten vor allem die Erfahrungen der vergangenen Jahre einfließen, um so eine noch bessere und transparentere Kulturförderung zu ermöglichen. 2015 hatte der Landkreis Schweinfurt die erste Kulturförderrichtlinie eingeführt, um Kulturprojekte mit überörtlicher Bedeutung zu fördern und den Ausbau des attraktiven Kulturangebots im Landkreis zu stärken.

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Antragsfrist für das folgende Jahr wurde auf den 31. Oktober des laufenden Jahres erweitert.
  • Die maximale Förderhöhe ist zukünftig nach Gesamtprojektkosten gestaffelt und beträgt zwischen 5% und 10% der Projektkosten. Die maximale Förderhöhe liegt bei 25.000 Euro. Auch zukünftig werden kleinere Projekte besonders gefördert.
  • Für Kleinprojekte bis 5.000 Euro Projektkosten kann ab sofort ganzjährig eine Förderung beantragt werden. Die maximale Förderhöhe je Projekt beträgt 15%.
  • Härtefallregelung für „unvorhersehbare, schwerwiegende Ereignisse“: Förderzusagen können erhalten bleiben, eine erneute Antragstellung in den zwei Folgejahren ist möglich. Diese gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2020.

 

„Mit Hilfe der neuen Kulturförderrichtlinie wird der freiwilligen Unterstützung der Kulturarbeit durch den Landkreis ein erweiterter Rahmen gegeben, welcher die spannenden und kreativen Ideen in der Region fördert. Wie wichtig Kultur ist, ist Vielen nicht erst seit dem Mangel in der Corona-Pandemie bewusst“, sagt dazu Landrat Florian Töpper.

 

Nach wie vor erfolgt die Bewilligung im Ausschuss für Bildung und Kultur, nach Vorberatung im neu zusammengestellten Kulturbeirat des Landkreises. Bis zum 31. Oktober 2020 kann eine Förderung über die Kulturförderrichtlinie für 2021 beantragt werden. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.landkreis-schweinfurt.de/kultur . Per E-Mail an kultur@lrasw.de sowie 09721/55-364 steht zudem eine Beratung zur Verfügung.

 

Zurück geht die Förderung der Kulturpflege im Landkreis Schweinfurt auf das 2012/2013 mit LEADER-Mitteln erstellte Kulturkonzept für den Landkreis. Auch das jährliche Budget von 50.000 Euro für die Kulturarbeit findet hier seinen Ursprung.

 

Seit 2015 erfolgten über die Kulturförderrichtlinie zwölf Bewilligungen mit einer durchschnittlichen Förderhöhe von 4.095 Euro. Der prozentuale Fördersatz – bezogen auf die gesamten Projektkosten – betrug zwischen 0,6 % und 10 %.