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Landkreis Würzburg informiert

Top 1:Impfzentrum feiert Richtfest; Top 2: 1.320 zusätzliche Corona-Testmöglichkeiten pro Woche für Heimbesucher, Pflegepersonal und Schulklassen geschaffen; Top 3: Funktionsprobe der Feuerwehr-Sirenenanlagen im Landkreis Würzburg am Samstag, 12. Dezember 2020; Top 4: Verwaltungsgericht entscheidet im Fall Kommunalwahl in Eisenheim - Keine Nachwahl des Marktgemeinderats Eisenheim nötig

Top 1:Impfzentrum feiert Richtfest

Die Arbeiten am Hauptimpfzentrum, das die Stadt Würzburg zusammen mit dem Landkreis und dem Messeveranstalter AFAG auf der Talavera aufbaut, laufen im Zeitplan.

Gestern wurde bei der Haupthalle bereits Richtfest gefeiert, die Arbeiten an der Nebenhalle laufen an.

"Wir freuen uns und danken der AFAG über die gute und schnelle Zusammenarbeit", betont Würzburgs Kommunalreferent Wolfgang Kleiner.

 

Top 2: 1.320 zusätzliche Corona-Testmöglichkeiten pro Woche für Heimbesucher, Pflegepersonal und Schulklassen geschaffen Testzentrum unterstützt bei Heimbesuchen

Das Bayer. Gesundheitsministerium hat mit Wirkung zum 9. Dezember 2020 die 10. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen. Diese hat weitreichende Auswirkungen, auch auf Einrichtungen für Senioren und Menschen mit Behinderung:

 

So wird als Besucher nur zugelassen, wer einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann (insbesondere Schnelltest). Dabei darf die dem Testergebnis zugrundeliegende Testung mittels eines Antigen-Schnelltests höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein.

 

Landrat Thomas Eberth hat deshalb das Team Testmanagement beauftragt, Unterstützungsangebote für die Einrichtungen sowie Testangebote für deren Besucher zu entwickeln und bereitzuhalten: „Wir müssen alles daransetzen, dass die vulnerablen Personen in Einrichtungen geschützt werden und gleichzeitig kein Bewohner Weihnachten alleine in der Einrichtung verbringen muss.“

 

In Abstimmung mit der Stadt Würzburg werden die Öffnungszeiten am Bayerischen Testzentrum auf der Würzburger Talavera mit sofortiger Wirkung erweitert: Künftig können Testwillige nach vorheriger Anmeldung bereits ab 11 Uhr zur Abstrichentnahme zum Testzentrum kommen.

 

Die Öffnungszeiten sind dann Montag bis Freitag von 11 bis 19 Uhr. Samstags wird das Testzentrum auf absehbare Zeit jeweils von 9 bis 14 Uhr Testungen anbieten, am kommenden Samstag, 12. Dezember, sogar mit doppelter Kapazität (600 Timeslots). In den vergangenen Wochen wurden bereits 420 zusätzliche Testkapazitäten für anlasslose Reihenuntersuchungen für Personal von Pflegeeinrichtungen sowie Schulklassen geschaffen.

 

Vor den Feiertagen plant das gemeinsame Testzentrum einen erheblichen Ausbau des Testangebots, um den jetzt schon sehr hohen Testbedarf decken zu können.

 

„Mit der Inbetriebnahme einer dritten Testlinie sowie der Erweiterung der Öffnungszeiten haben wir 900 zusätzliche Timeslots geschaffen. Das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg wird die Bedarfsentwicklung weiterhin engmaschig beobachten und die Öffnungszeiten am Vormittag bei Bedarf weiter ausbauen,“ erläutert Paul Justice, zuständig für das Testmanagement von Stadt und Landkreis Würzburg.

 

Bereits seit April 2020 sind täglich mehrere Teams von BRK und Johannitern in Stadt und Landkreis Würzburg unterwegs in Betrieben, Kindergärten, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen, um vor Ort Reihentestungen durchzuführen. Die Zahl dieser mobilen Testteams wird in den nächsten Tagen ausgebaut, um die Einrichtungen bei den nun verpflichtend vorgeschriebenen Tests für Mitarbeiter (zweimal pro Woche) mit PCR-Tests zu unterstützen.

 

Das Testmanagement ist darüber hinaus im Gespräch mit Maltesern, DLRG und der Kreisbrandinspektion, um zusätzliche dezentrale Teststellen im Landkreis einrichten zu können. Hier sollen nach gegenwärtigen Planungen Antigen-Schnelltests zum Einsatz kommen.

 

Top 3: Funktionsprobe der Feuerwehr-Sirenenanlagen im Landkreis Würzburg am Samstag, 12. Dezember 2020

Mit einem Sirenenprobelarm werden am Samstag, 12. Dezember 2020, die Sirenenanlagen der Feuerwehren im Landkreis Würzburg einer Funktionsprobe unterzogen.

 

Bei der Signaltonausgabe der Feuerwehrsirenenanlagen handelt es sich um einen einminütigen Dauerton, der zweimal unterbrochen wird.

 

Der Wirkungskreis der Probeauslösung erstreckt sich auf die folgenden Gemeinden und deren Ortsteile:

 

Auslösezeitpunkt zwischen 10:00 Uhr und 10:30 Uhr

Umfasste Gemeinden: Stadt Eibelstadt, Markt Frickenhausen am Main, Gemeinde Geroldshausen, Markt Giebelstadt, Gemeinde Kirchheim, Stadt Ochsenfurt, Markt Reichenberg, Markt Sommerhausen, Markt Winterhausen

 

Auslösezeitpunkt zwischen 11:00 Uhr und 11:30 Uhr

Umfasste Gemeinden: Gemeinde Bergtheim, Markt Eisenheim, Gemeinde Estenfeld, Gemeinde Gerbrunn, Gemeinde Güntersleben, Gemeinde Hausen, Gemeinde Kürnach, Gemeinde Oberpleichfeld, Gemeinde Prosselsheim, Markt Randersacker, Markt Rimpar, Gemeinde Rottendorf, Gemeinde Theilheim, Gemeinde Thüngersheim, Gemeinde Unterpleichfeld, Gemeinde Veitshöchheim

 

Auslösezeitpunkt zwischen 13:00 Uhr und 13:30 Uhr

Umfasste Gemeinden: Stadt Aub, Gemeinde Bieberehren, Markt Bütthard, Gemeinde Gaukönigshofen, Markt Gelchsheim, Gemeinde Riedenheim, Stadt Röttingen, Gemeinde Sonderhofen, Gemeinde Tauberrettersheim

 

Auslösezeitpunkt zwischen 14:00 Uhr und 14:30 Uhr

Umfasste Gemeinden: Gemeinde Altertheim., Gemeinde Eisingen, Gemeinde Erlabrunn, Gemeinde Greußenheim, Markt Helmstadt, Gemeinde Hettstadt, Markt Höchberg, Gemeinde Holzkirchen, Gemeinde Kist, Gemeinde Kleinrinderfeld, Gemeinde Leinach, Gemeinde Margetshöchheim, Markt Neubrunn, Markt Remlingen, Gemeinde Uettingen, Gemeinde Waldbrunn, Gemeinde Waldbüttelbrunn, Gemeinde Zell am Main

 

Durch die probehafte Auslösung der Sirenenanlagen können eventuell vorhandene Mängel an den Sirenen oder den Alarmgebern erkannt und behoben werden. Das Landratsamt Würzburg bittet darum, Fehlfunktionen zu melden an m.reitzenstein@lra-wue.bayern.de.

 

Top 4: Verwaltungsgericht entscheidet im Fall Kommunalwahl in Eisenheim - Keine Nachwahl des Marktgemeinderats Eisenheim nötig

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat heute sein Urteil zur vom Landratsamt für ungültig erklärten Gemeinderatswahl vom 15.03.2020 im Markt Eisenheim gefällt.

 

Das Gericht hat den Bescheid des Landratsamtes vom 25.09.2020 über die Ungültigerklärung der Gemeinderatswahl aufgehoben. Damit bleibt die Gemeinderatswahl gültig und die am 15.03.2020 gewählten Gemeinderatsmitglieder behalten ihr Ehrenamt.

 

Das Landratsamt hatte zuvor die Gemeinderatswahl für ungültig erklärt. Dagegen hatten die Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld und ein Gemeinderatsmitglied aus Eisenheim geklagt.

 

Das Gericht bestätigt in seinem Urteil zwar, dass die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Gemeinderatswahl erfüllt seien: So hätte beispielsweise die vom Marktgemeinderat zum Wahlleiter berufene Person nicht berufen werden dürfen, da diese Person eine Aufstellungsversammlung für einen Wahlvorschlag geleitet hatte und daneben stellv. Beauftragter eines Wahlvorschlags war. Außerdem hätte der Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft Eisenheim (FWG) für die Gemeinderatswahl wegen fehlender, gesetzlich aber vorgeschriebener zehn Unterschriften von Wahlberechtigten nicht zur Wahl zugelassen werden dürfen.

 

Entscheidend für das Gericht war jedoch, dass die für die Ungültigerklärung der Gemeinderatswahl dem Landratsamt zur Verfügung stehende Frist nicht hätte verlängert werden dürfen: Das Landratsamt hatte die ursprünglich am 26.07.2020 endende Frist bis zum 30.09.2020 verlängert, um den Beteiligten Zeit für eine Aufklärung des Sachverhalts und anschließend zur Äußerung zu einer möglichen Ungültigerklärung zu geben. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Frist in diesem Fall nicht mehr verlängert werden dürfen, weil es bereits wegen der vom Landratsamt festgestellten Rechtsverstöße keiner weiteren Sachverhaltsaufklärung mehr bedurft hätte. In der Folge hat das Gericht die Ungültigerklärung der Gemeinderatswahl als verspätet angesehen und aufgehoben.

 

Rosalinde Schraud, Bürgermeisterin von Estenfeld und Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld, kommentiert das Urteil so: „Es wurden in unserer Zuständigkeit unzweifelhaft formalrechtliche Fehler gemacht. Die Durchführung der Kommunalwahl fand allerdings ordnungsgemäß statt, sodass der Wählerwille klar erkennbar war. Daher sind wir sehr erleichtert, dass durch das heutige Urteil eine Nachwahl oder gar Neuwahl des Eisenheimer Marktgemeinderats vermieden werden kann.“ Bürgermeister Christian Holzinger fällt ein Stein vom Herzen: „Ich möchte nun zusammen mit dem Marktgemeinderat, die begonnene Arbeit fortsetzen. Die letzten drei Monate waren von großer Unsicherheit geprägt, da seit 10. September immer die Auflösung des Gemeinderates im Raum stand. Wir schauen jetzt nach vorne. Natürlich mahnt uns diese Erfahrung, in Zukunft sehr genau auf die Verfahrensabläufe von Gemeinderatswahlen zu schauen“, so der Rathauschef in Eisenheim.

 

In der Kommunalaufsicht des Landratsamtes stößt das Urteil zumindest auf Verwunderung, da bei der Kommunalwahl 2020 neben der normalen Wahl, der Stichwahl, der Bewältigung der Corona-Pandemie mit dem Katastrophenfall eben auch die Prüfung der 52 Gemeindewahlen anstand. Die Wahlunterlagen des Marktes Eisenheim wurden Mitte Juli geprüft. Die Kommunalaufsicht des Landratsamtes bemerkte die verschiedenen Fehler rechtzeitig; allerdings sollte der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld vor einer Ungültigerklärung der Wahl eine Klärung der fehlerhaften Sachverhalte eingeräumt werden. Deshalb wurde die nun vom Gericht beanstandete Fristverlängerung gewährt.

 

Landrat Thomas Eberth erklärt: „Da das Landratsamt mit den Gemeinden in enger Abstimmung stehen wollte, wurde versucht, durch die nun vom Gericht kritisierte Fristverlängerung vor einer Ungültigerklärung den Sachverhalt mit der Verwaltungsgemeinschaft Estenfeld zu klären. Diese vorbildliche Zusammenarbeit mit den Gemeinden fällt uns jetzt auf die Füße. Damit können wir jedoch gut leben. Auch wenn wir über das Urteil etwas verwundert sind, akzeptieren wir die Entscheidung des Gerichts. Ich hoffe, dass damit die Kommunalwahlen 2020 abgeschlossen sind und alle politischen Gremien nun unaufgeregt und sachlich zum Wohl der Menschen im Landkreis entscheiden und agieren.“

Foto: AFAG