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Landkreis Würzburg informiert

Top 1: Radlerfrühling mit Landrat Thomas Eberth am Samstag, 29. April 2023 - Top 2: Pflicht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen wird Gesetz - Top 3: Ausbildungs- und Fachkräfteoffensive für die Region Würzburg

Landratsamt Würzburg

Top 1: Radlerfrühling mit Landrat Thomas Eberth am Samstag, 29. April 2023

Landrat Thomas Eberth lädt traditionsgemäß am Samstag, 29. April 2023 alle fahrradbegeisterten Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Würzburg zur Fahrradtour ein. Die 48 Kilometer lange Tour führt durch den Südosten des Landkreises Würzburg und erfordert durch einige kräftige Anstiege eine gute Kondition. Start- und Zielpunkt liegen in Randersacker. „In der Gruppe ist die Strecke gut zu meistern und die Radlerinnen und Radler erwarten wieder viele schöne Ein- und Ausblicke entlang der Strecke“, freut sich Landrat Thomas Eberth auf viele Teilnehmer aller Generationen.

Treffpunkt des traditionellen Radlerfrühlings ist um 9:00 Uhr am Main-Parkplatz in Randersacker. Die Tour führt über Gerbrunn nach Rottendorf, dann erfolgt ein Abstecher in den Nachbarlandkreis Kitzingen bis Biebelried und Kaltensondheim. Danach erreicht der Tross Erlach zur Mittagspause, bevor es über Zeubelried, Frickenhausen und Ochsenfurt zum Schlusshock nach Eibelstadt geht. Von dort aus erfolgt die individuelle Rückkehr zum Ausgangspunkt in Randersacker.

 

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Radlerfrühlings gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie Helmpflicht. Der überwiegende Teil der ca. 48 km langen Strecke wird auf ausgebauten, asphaltierten Wegen zurückgelegt. Einige Teilstrecken sind auf Wegen mit Betonplatten zu fahren, auch ganz kurze geschotterte Wegstücke sind dabei. Auf einzelnen Streckenabschnitten werden öffentliche Straßen genutzt. Hier ist erhöhte Vorsicht geboten! Da einige – teilweise auch steile – Anstiege zu bewältigen sind, ist für die Teilnahme an der Tour eine sehr gute Kondition erforderlich.

 

Auch für Verpflegung ist bestens gesorgt. „Gemeinsame Bewegung an der frischen Luft in unserer wunderschönen fränkischen Heimat – viel besser kann man einen Frühlings-Samstag nicht verbringen. Herzliche Einladung an alle Fahrradbegeisterten!“

Eine Anmeldung zum Radlerfrühling ist nicht erforderlich. Die Radltour findet auch bei schlechterer Witterung statt. Sämtliche Informationen inklusive der Streckenkarte gibt es unter www.landkreis-wuerzburg.de/landratsradeln

 

Top 2: Änderung der Bayerischen Bauordnung

Das Landratsamt Würzburg weist darauf hin, dass in die Bayerische Bauordnung die Pflicht aufgenommen wurde, Photovoltaikanlagen (PV) auf privaten Gebäuden, die nicht dem Wohnen dienen, zu errichten. Für den Vollzug im Landkreis Würzburg ist die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Würzburg zuständig. 

Wörtlich heißt es im neuen Artikel 44a, dass „Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie in angemessener Auslegung zu errichten und zu betreiben sind.“ Das Gesetz geht dabei von einer „angemessenen Auslegung“ aus, wenn mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche belegt werden kann. Die Pflicht gilt damit nicht für ungeeignete Dachflächen, etwa wenn die Sonneneinstrahlung nicht ausreicht, zum Beispiel, wenn sie durch hohe Nachbargebäude, Bäume oder Hänge derart verschattet sind, dass die Stromerzeugung durch eine PV-Anlage nicht möglich ist.

Bei geneigten Dächern sind die Module dachparallel zu errichten oder in die Dachfläche zu integrieren. Von der PV-Pflicht ausgenommen sind untergeordnete Gebäude mit einer Dachfläche bis zu 50 Quadratmetern sowie nicht Wohngebäuden dienende Bauten wie Garagen, Carports, Schuppen, Gewächshäuser und Zelte.

Die neue Regelung gilt für private Gebäude, die ausschließlich gewerblicher oder industrieller Nutzung dienen, wenn der Bauantrag nach dem 1. März 2023 beim Landratsamt Würzburg eingeht. Für sonstige sogenannte Nichtwohngebäude sind die neuen Vorschriften erst vom 1. Juli 2023 an zu beachten.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen: So entfällt die PV-Pflicht dann, wenn sie mit anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften – etwa einer Ortsgestaltungssatzung –, kollidiert, bei technischer Unmöglichkeit oder dann, wenn sie zu einer unbilligen Härte führen würde. Dazu braucht es allerdings eine glaubhafte Begründung des Eigentümers. 

Eigentümer und künftige Bauherren von privaten Wohngebäuden sollen – allerdings als bloße Empfehlung – dann ab 1. Januar 2025 die neue gesetzliche Regelung einhalten. Zu beachten ist, dass die PV-Anlagenpflicht nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Umbauten und Sanierungsarbeiten berücksichtigt werden muss. Sofern nach dem 1. Januar 2025 bereits nur die Dachhaut vollständig erneuert wird, gelten die Pflichten auch dort. So will der Gesetzgeber sicherstellen, dass auch Dächer von Bestandsgebäuden nachträglich mit PV-Anlagen ausgestattet werden.

Weitere Informationen finden sich im Internet unter:

https://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauordnungundvollzug/index.php

Für Fragen steht auch das Bauamt im Landratsamt Würzburg zur Verfügung.

 

 

Top 3: www.stadt-land-wue.de – die Onlineplattform zum Wirtschafts- und Wissenschaftsraum

Wo finden Menschen, die einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz oder eine neue Arbeitsstelle in der Region Würzburg suchen, einen guten Überblick über offene Stellen? Auf der gemeinsamen Homepage von Stadt und Landkreis Würzburg www.stadt-land.wue.de gibt die Chancenbörse schnell Antworten. Dort können sich Unternehmen kostenfrei registrieren, um geeignete Auszubildende oder Fachkräfte zu finden.

Die Chancenbörse macht auf regionale Berufschancen im unmittelbaren Einzugsgebiet aufmerksam. Als Grundinformationen dienen Firmenportraits, die mit ihren Möglichkeiten, insbesondere auf Praktika, Ferienjobs sowie lokale Ausbildungs- und Berufsangebote hinweisen. Zahlreiche Unternehmen und Betriebe nutzen bereits diese Plattform. Sämtliche Schulen, Gemeinden und weitere interessierte Bildungseinrichtungen in Stadt und Landkreis werden auf dieses Portal aufmerksam gemacht.

Rico Neubert, Leiter der Kreisentwicklung am Landratsamt Würzburg, fordert alle interessierten Firmen auf: „Stellen Sie Ihr Unternehmen kostenfrei mit Chancen und Karrieremöglichkeiten auf der Homepage www.stadt-land-wue.de unter der Kachel „Chancenbörse“(www.stadt-land-wue.de/chancenboerse-deine-karriere-startet-hier) vor.“

Unternehmen können sich online auf der Homepage registrieren oder das Formblatt „Fragebogen Arbeitsplatzoffensive“ unter www.landkreis-wuerzburg.de/Arbeitsplatzoffensive an das Landratsamt Würzburg, Kreisentwicklung, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, Fax. 0931 8003-905112 oder E-Mail: b.schmid@lra-wue.bayern.de zurücksenden. In diesem Fall übernimmt das Landratsamt den Eintrag des Unternehmens unter www.stadt-land-wue.de. Für Fragen und Informationen steht Brigitte Schmid gerne auch telefonisch (0931 8003-5112) zur Verfügung.

Bildunterschrift: Gewohnt viel Spaß in schöner Natur gibt es auch in diesem Jahr beim traditionellen Radlerfrühling mit Landrat Thomas Eberth (2.Reihe rechts; Archivbild aus 2022). Foto: Christian Schuster