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Landkreis Würzburg übernimmt Versand von FFP2-Masken an Bedürftige

Landkreisfeuerwehr als Logistikpartner

LANDKREIS WÜRZBURG - Ab Montag, 18. Januar 2021, sind FFP2-Masken beim Einkaufen sowie im Öffentlichen Nahverkehr Pflicht. Auf den Beschluss des Ministerrats hatte Landrat Thomas Eberth umgehend reagiert und den Kommunen im Landkreis eine einmalige Versorgung mit kostenfreien Masken, gestaffelt nach Einwohnerzahl, angeboten.

 

„Mit unserem Unterstützungsangebot waren wir der Zeit ein wenig voraus“, sagt Eberth mit Blick auf die Ankündigung des Bayerischen Gesundheitsministeriums, den Landkreisen und kreisfreien Städten die Verteilung von Masken an Bedürftige zu übertragen.

 

Der Freistaat stellt bayernweit zweieinhalb Millionen FFP2-Masken für besonders Bedürftige, vor allem für Empfänger von Grundsicherungsleistungen sowie für Obdachlose und Nutzer der Tafelangebote bereit. Den Kreisverwaltungsbehörden steht es nach Aussage des Gesundheitsministeriums frei, eine Ausgabe über die Gemeindeverwaltungen zu ermöglichen oder die FFP2-Masken direkt an die Bedürftigen zu versenden. Landrat Thomas Eberth hat entschieden, den Versand zentral über das Landratsamt laufen zu lassen. Die Nutzer der Tafelangebote werden über eine separate Lieferung an die jeweiligen Tafeln bedacht.

 

Partnerin bei der Versandaktion ist die Landkreisfeuerwehrführung, die im Feuerwehrzentrum Giebelstadt ein Logistikzentrum aufgebaut hat. Kreisbrandrat Michael Reitzenstein:„Wir haben ein eingespieltes Team und werden die Kommissionierung, Verpackung und die Versandvorbereitungen gut hinbekommen.“

 

Landkreis unterstützt auch aus eigenen Vorräten

„Darüber hinaus bleibt es bei unserem Angebot, den Kommunen aus unseren eigenen Vorräten FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen“, bekräftigt Eberth die bereits zugesagte Unterstützung. „Die Kommunen können diese Kontingente nutzen, um weiteren sonstigen Bedürftigen oder älteren Mitbürgern, die sonst keine Möglichkeiten haben, unter die Arme zu greifen.“ Auch Empfänger von BAföG oder anderer sozialer Leistungen könnten bedacht werden. Im Sinne des Infektionsschutzes käme außerdem eine Verteilung zum Beispiel an ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer in Betracht. „Wem diese Masken zugutekommen sollen, kann jede Bürgermeisterin und jeder Bürgermeister vor Ort am besten entscheiden“, so Eberth.

 

Bereits zentral durch das Landratsamt versorgt werden die Bewohnerinnen und Bewohner Dezentraler Unterkünfte im Landkreis, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Auch den Kindertageseinrichtungen im Landkreis wurde über das Amt für Jugend und Familie ein einmaliges Kontingent von fünf FFP2-Masken pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter angeboten.

 

Mit dieser Aktion stellt der Landkreis Würzburg trotz aller Problemstellungen in der Corona-Pandemie wieder fest: Wir sind Partner der Menschen“, so Landrat Eberth.