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Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung für Wiesentheid

Nach unangekündigten Spaziergängen mit uneinsichtigen Teilnehmern

- Wiesentheid -    

Nach anonymen Aufrufen in den „Sozialen Medien“ fanden am Montag, 17.01.2022 und Montag, 24.01.2022, im Markt Wiesentheid nicht angezeigte Versammlungen gegen die Corona-Schutzmaßnahmen und Corona-Schutzimpfungen statt. Die Versammlungen waren jeweils als „Spaziergang“ getarnt.

 

In Wiesentheid ist die Polizei in den vergangenen Wochen stufenweise vorgegangen. Nachdem es am 17.01.2022 Verstöße gegen das Abstandsgebot gab, die Teilnehmer sich verweigerten, eine Wegstrecke mit der Polizei abzusprechen und während des Aufzugs teilweise auf die Straße traten, hat die Polizei am 24.01.2022 entsprechende Beschränkungen erlassen, die jedoch von den Versammlungsteilnehmern nicht beachtet wurden. Die Teilnehmer versuchten die Polizei auszuspielen, in dem sie sich in kleine Gruppen trennten und dann wieder zusammenfanden, so dass eine Ansprache der Versammlung massiv erschwert wurde. Da sich die Teilnehmer in Wiesentheid beharrlich uneinsichtig zeigten, war der Erlass einer Allgemeinverfügung durch das Landratsamt angezeigt.

Die Allgemeinverfügung wurde als Sonderamtsblatt veröffentlich und ist hier zu finden:

https://www.kitzingen.de/buergerservice/amtsblatt/2022/

 

In der Allgemeinverfügung ist unter anderem geregelt, dass zwischen den Versammlungsteilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten ist und dass die Versammlungsteilnehmer während der Versammlung durchgängig zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske oder FFP2-Maske) verpflichtet sind. Außerdem ist die Versammlung ausschließlich ortsfest am Parkplatz der Steigerwaldhalle, Jahnstraße 16 (Rouillac-Platz) in Wiesentheid zulässig.