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Landratsamt Kitzingen informiert

Zwischenmitteilung des Landratsamts bzgl. Weinhotel Volkach zu den Punkten Brandschutz, Versammlungsstätten-Verordnung und Entwässerung

Das Landratsamt hat aufgrund der Hinweise der Baumann Rechtsanwälte den Bauherrn umgehend zur Stellungnahme aufgefordert und am 23.05.2019 einen Ortstermin an der Baustelle durchgeführt.

 

Der Bauherr hat sich schriftlich mit zwei Schreiben zu den Vorwürfen geäußert. Zum Brandschutz wurde durch den Sachverständigen mitgeteilt (Auszug): „Die Ausführung des Holzbaus und der Fassade erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das nach Bauordnung geforderte Sicherheitsniveau des baulichen Brandschutzes wird eingehalten. Insbesondere erfüllen die Fassaden- und Brüstungsbekleidungen aus Holz durch die besonderen baulichen Maßnahmen die bauaufsichtlichen Schutzziele (B1-Äquivalenz – keine selbständige Brandweiterleitung außerhalb eines Primärbrandbereichs) und stellen teilweise sogar die Anforderungen übersteigende Eigenschaften zur Verfügung.“

 

Ferner hat sich der Bauherr mündlich zu Fragen der Entwässerung und schriftlich zur Versammlungsstätten-Verordnung und zu den Stellplätzen geäußert. Die Einlassungen sind plausibel, werden aber noch im Detail überprüft.

 

Bei der Ortseinsicht waren das Landratsamt mit technischen Fachleuten, der Bauherr mit seinem Planer und Fachplanern, die ausführende Baufirma mit dem Firmenchef und dem örtlichen Bauleiter und die Stadt Volkach vertreten. Die Baustelle wurde vom Keller bis zum Dachgeschoß begangen. Auch hier konnten keine offensichtlichen Mängel festgestellt werden. Einzelfragen sind noch zu klären, wofür dem Bauherrn, der sich dazu mit Planer und Fachplanern abstimmen muss, Zeit für ergänzende Antworten eingeräumt wurde.

 

Derzeit besteht kein Anlass für bauordnungsrechtliche Maßnahmen, insbesondere nicht für die von den Rechtsanwälten geforderte Baueinstellung.

 

Unabhängig von den Vorwürfen und ihrer Überprüfung findet die öffentliche Sitzung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg am 28. Mai über die Klage statt. Dabei geht es um die vom Landratsamt 2017 erteilte Baugenehmigung und nicht um die von den Baumann Rechtsanwälten später erhobenen Vorwürfen.