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Landratsamt Schweinfurt informiert

Top 1: Badewarnung für Ellertshäuser See bleibt bestehen; Top 2: Beratung direkt am Badesee; Top 3: Abfallwirtschaft kontrolliert Inhalte der Biomülltonnen; Top 4: Problemmüllsammlung im Landkreis Schweinfurt

 

Top 1: Zwar keine Toxine nachgewiesen, aber dennoch starke Algen-Entwicklung

Landkreis Schweinfurt. In der vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen untersuchten Wasserprobe aus dem Ellertshäuser See konnten keine Toxine nachgewiesen werden. Da aber noch immer eine starke Algen-Entwicklung im See ist, hält das Gesundheitsamt Schweinfurt die Badewarnung für den Ellertshäuser See bis auf Weiteres aufrecht.

 

Das LGL hat dem Gesundheitsamt Schweinfurt die Ergebnisse der Wasserproben, die am 9. August aus dem Ellertshäuser See genommen wurden, am 10. August mitgeteilt. Demnach sind keine Toxine im Wasser. Die mikrobiologische Bestimmung der vorliegenden Algenart steht noch aus.

 

Noch bevor dem Gesundheitsamt vom LGL das Ergebnis mitgeteilt wurde, hatte sich ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes am 10. August, noch einmal selbst ein Bild vor Ort gemacht. Weil noch immer eine starke Algen-Entwicklung am See erkennbar ist, hält das Gesundheitsamt Schweinfurt die Badewarnung aufrecht. Eine weitere Überprüfung wird engmaschig erfolgen, so der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Germut Schneeberger.

 

Top 2: Aktion „Sonne(n) mit Verstand“ des Gesundheitsamtes Schweinfurt

Landkreis Schweinfurt.Gerade jetzt, wo der Sommer mit einer langanhaltenden Hitzewelle und entsprechend vielen Sonnenstunden pro Tag an Wasserspielplätze, Badeseen und in die Freibäder lockt, war das Gesundheitsamt im Landratsamt Schweinfurt vor Ort vermehrt aktiv, um für einen angemessenen Umgang mit der Sonne zu sensibilisieren. Nebenbei verteilten die Mitarbeiterinnen die eine oder andere Tube Sonnencreme und vermittelten in Gesprächen mit den Badegästen und Freizeitsportlern wichtiges Grundwissen zum Thema Sonnenschutz.

 

Die Kampagne „Sonne(n) mit Verstand – statt Sonnenbrand“ ist eine Initiative des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und soll die breite Bevölkerung, vor allem aber Kinder und Jugendliche, zu den Themen Sonnenschutz und Hautkrebsprophylaxe sensibilisieren, denn die Haut merkt sich jeden Sonnenbrand – ein Leben lang.

 

Gerade deshalb liegt das Augenmerk der Mitarbeiterinnen der Gesundheitsförderung besonders auf den Kindern, da der Eigenschutzmechanismus der Haut erst mit circa 12 Jahren voll entwickelt ist. Ein Grund mehr, um sich immer gut mit Sonnencreme und entsprechender Bekleidung zu schützen. Ein weiteres Thema das sowohl jung, als auch alt, gleichermaßen interessiert ist der Schutz der empfindlichen Augen. Sehr anschaulich erklärten die Mitarbeiterinnen, warum Kratzer in Sonnenschutzgläsern nicht nur unschön, sondern sogar nachhaltig und gefährlich für das Auge sein können.

 

Mit spannenden und jugendnah aufgemachten Ratespielen gaben die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes Antworten auf alle Fragen rund um das Thema Sonnenschutz. Sogar für die Kleinsten war eine Mitmachaktion vorbereitet. So gab es „Wühlkisten“, aus denen Kinder alles zum Sonnenschutz heraussuchen und einen tollen Preis abräumen konnten.

 

Top 3: Nur störstofffreier Biomüll ist auch guter und kostbarer Biomüll

Landkreis Schweinfurt. Die Anfänge der Biotonne im Landkreis Schweinfurt liegen mehr als 30 Jahre zurück. „Aus dem damaligen Pilotversuch hat sich ein Erfolgsmodell für Umweltschutz und sehr günstige Müllgebühren im Landkreis Schweinfurt entwickelt“, erklärt Thomas Fackelmann, Sachgebietsleiter der Abfallwirtschaft im Landkreis Schweinfurt. Der gesammelte Biomüll ist die Grundlage für hochwertigen Kompost und seit zehn Jahren auch für regenerative Energie in Form von Biogas, das in Blockheizkraftwerken Strom und Wärme liefert. Da jedoch in den vergangenen Jahren vor allem der Kunststoffanteil im angelieferten Biomüll erkennbar zugenommen hat, muss nun gegengesteuert werden: Ab sofort wird die Biotonnenkontrolle wieder intensiviert.

 

Denn für die Herstellung des gütegesicherten „Qualitätskomposts Schweinfurter Land“ wird gut getrennter, weitgehend störstofffreier Biomüll benötigt. Die Müllwerker überprüfen daher die Tonnen und falls der Inhalt nicht passt, greift die erste Stufe der Kontrollaktion: Die Müllwerker leeren die Biotonne zwar, bringen aber einen gelben Hinweisanhänger an. Auf diesem ist zu erkennen, welches Material falsch eingeworfen wurde. Er enthält auch den deutlichen Hinweis, dass die Tonne beim nächsten Mal nicht mehr geleert wird, wenn weiterhin Störstoffe enthalten sind. Bei erheblichen oder wiederholten Fehlbefüllungen bleibt die Tonne schließlich ungeleert stehen.

 

Ziel dieser Maßnahmen ist, dass auch künftig keine aufwändigen und teuren Aufbereitungsverfahren gebraucht werden, um die hohe Kompostqualität zu erhalten. Die Kosten für die Störstoffbeseitigung und Aufbereitung müssen nämlich alle Bürger gemeinsam tragen, obwohl mehr als 95 Prozent ordentlich sortieren. Zudem wird es wegen Verschärfungen im Düngemittelrecht in Zukunft immer wichtiger, die Kompostqualität zu stabilisieren und zu verbessern.

 

Damit nun jeder die Möglichkeit hat, sein Sortierverhalten aktuell zu überprüfen, gibt es hier eine Übersicht, was in die Biotonne gehört und was als Störstoff gilt:

Küchenabfälle, am besten in Zeitungspapier eingewickelt oder in Papiertüten, auf keinen Fall in Plastiktüten, auch nicht in sogenannte Biokunststofftüten:

· Gemüse-, Salat- und Obstreste (auch Zitrusfrucht-Schalen)

· Eier-, Nussschalen

· Kaffeefilter, Tee(beutel)

· Speisereste, Knochen, Gräten

· verdorbene Lebensmittel

· Küchenpapier und mit Lebensmittelresten verschmutztes Papier

· Fritierfette und –öle

Gartenabfälle:

· kleine Zweige

· Grasschnitt, Laub

· Unkräuter

· Pflanzenreste (Stauden)

Sonstige kompostierbare Stoffe:

· Papiertaschentücher

· Haare, Federn,

· Kleintierstreu (von Hamster u.ä., kein Katzenstreu)

 

Ergänzend noch ein paar wichtige Hinweise:

· Oftmals landen nicht zulässige Stoffe unabsichtlich in den Biotonnen. Das beste Beispiel hierfür sind Kunststofftüten, auch sogenannte „Biokunststoff“-Tüten. Diese stören jedoch die Vergärung und Kompostierung, da sie viel zu langsam verrotten. Sie dürfen deshalb nicht in die Biotonne. Auch wenn vielfach mit der Kompostierbarkeit geworben wird, so sind diese Tüten für die Biomüllverarbeitung nicht geeignet und müssen deshalb als Störstoff gesehen werden. Als Alternative zu den (Bio-)Plastikbeuteln bietet sich an, den heimischen Sammelbehälter z.B. mit Zeitungspapier auszulegen oder gleich Papiertüten zu verwenden. Dann braucht man die (Bio)Plastikbeutel überhaupt nicht.

· Straßenkehricht kann nicht nur – wie auch Asche – viele Schadstoffe enthalten, sondern auch viele kleine Steine (wie Split u.ä.). Deshalb gehören auch diese Stoffe auf keinen Fall in die Biotonne, sondern in die Restmülltonne.

 

„Wenn diese Sortierhinweise beachtet werden, gibt es im Landkreis auch künftig beste Voraussetzungen für einen hochwertigen, effektiven Naturkreislauf mit zusätzlicher Energiegewinnung“, so Thomas Fackelmann. Dies sei zum Vorteil für die Umwelt und den Geldbeutel aller Müllgebührenzahler.

 

Und übrigens: Mit der letzten Änderung der Müllgebührensatzung zum 01.01.2017 wurden die Gewichtsgebühren für Bio- und Restmüll angeglichen. Sie betragen jetzt einheitlich 7 Ct./kg.

 

Allgemeine Informationen zur Abfallwirtschaft des Landkreises gibt es im Internet unter www.landkreis-schweinfurt.de/abfallwirtschaft. Für Fragen rund um die Biotonnenkontrolle steht die Abfallberatung im Landratsamt gerne zur Verfügung unter Telefon 09721 / 55-546 oder per E-Mail an <link>abfallberatung@lrasw.de.

 

Top 4: In allen Gemeinden gibt es auch Samstagstermine. Start am 25. August

Landkreis Schweinfurt. Die Problemmüllsammlung im Landkreis Schweinfurt startet wieder am 25. August. Die Annahme-Termine für die jeweiligen Gemeinden stehen im Abfallkalender 2018 und im Internet unter www.landkreis-schweinfurt.de/abfuhrkalender. In jeder Gemeinde wird auch ein Samstags-Termin angeboten, um Berufstätigen die Abgabe der Problemabfälle zu erleichtern.

 

Die folgenden gefährlichen oder giftigen Stoffe können in haushaltsüblichen Mengen am „Giftmobil“ kostenlos abgegeben werden:

 

  • Batterien und Akkus (z.B. Knopfzellen, Rundzellen, Akkugeräte). Batterien können auch im Handel, in allen Geschäften, die auch Batterien verkaufen, zurückgegeben werden. Neue Autobatterien werden grundsätzlich nur bei Rückgabe eines verbrauchten Exemplars verkauft, ansonsten wird ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro fällig.
  • Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren
  • Gartenchemikalien (z.B. Unkraut- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Düngemittel)
  • Haushaltschemikalien (z.B. Reinigungsmittelreste)
  • Heimwerkerchemikalien (z.B. Pinselreiniger, noch nicht vollständig eingetrocknete Lacke, Säuren und Laugen)
  • Quecksilberhaltige Schalter und Thermometer
  • Spraydosen mit Resten
  • Elektrokleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 20 Zentimetern (z.B. Handys, Uhren, Thermostate)
  • Problemabfälle rund ums Auto (z.B. Autobatterien, Ölfilter)
  • Tierische und pflanzliche Fette und Öle dürfen in die Biotonne.
  • Flüssige Öle werden außerdem weiterhin bei der Problemmüllsammlung angenommen. Altes Motoröl wird nur gegen Gebühr angenommen (ca. 0,50 Euro pro Liter), da Altöl gegen Vorlage des Kassenbelegs oder beim Kauf von frischem Öl kostenlos im Handel zurückgegeben werden kann.

Folgende Abfälle sind kein Problemmüll und können daher in der grauen Restmülltonne entsorgt werden:

 

  • Alte Medikamente
  • Reste von Dispersionsfarben (z.B. übliche Wandfarbe)
  • Leere Ölbehälter mit anhaftenden Mineralölresten
  • Ausgehärtete Farb-, Lack- und Klebereste

Leere Farbeimer (d.h. spachtelrein) gehören zur Wertstoffsammlung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallberatung im Landratsamt unter Telefon 09721/55-546. Ergänzend dazu nimmt die Firma Veolia in Bergrheinfeld, Richtbergstraße 3, ganzjährig Problemmüll an. Die dortigen Öffnungszeiten sind Montag von 12.30 bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr.