Im Frühjahr letzten Jahres wurden in zwei unmittelbar benachbarten Mastschweineställen in Osthausen im Landkreis Würzburg zahlreiche verendete Schweine gefunden.
Dem Landratsamt wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft Würzburg mitgeteilt, dass diese das Ermittlungsverfahren um den Tod von etwa 2.000 in einer Mastanlage in Osthausen verendeter Schweine mit Verfügung vom 05.08.2019 gegen den Betreiber der Anlage eingestellt hat.
Die Veterinärbehörde am Landratsamt Würzburg hat daraufhin unverzüglich die Möglichkeit eines Tierhalteverbots im Verwaltungsweg geprüft und mit Anordnung vom 09.08.2019 ein Tierhalteverbot gegen den Betreiber der Anlage erlassen.
Das Landratsamt Würzburg, vertreten durch die Landesanwaltschaft Bayern, hat Rechtsmittel gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 18.03.2019 bezüglich der Kosten der Ersatzvornahme eingelegt. Das Verfahren ist beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig. Über den Antrag auf Zulassung der Berufung wurde noch nicht entschieden.