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Landratsamt Würzburg informiert

Top 1: Jugendschöffenwahl 2023 - Top 2: Unterstützung für Sport- und Schützenvereine: Energiepreiszuschuss kann ab sofort beantragt werden

Landratsamt Würzburg: 

Top 1: Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste

Der Jugendhilfeausschuss der Landkreises Würzburg hat in der Sitzung am 20. März 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen aus dem Landkreis Würzburg für das Landgericht und das Amtsgericht Würzburg (Amtszeit vom 1. April 2024 bis 31. Dezember 2028) gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom Montag, 17. bis Freitag, 21 April 2023 zu jedermanns Einsicht an folgendem Ort aus:

Landratsamt Würzburg

Zeppelinstraße 15

97074 Würzburg

Zimmer Nummer: 236 (Haus 1)

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag- und Donnerstagnachmittag: 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich beim Amt für Jugend und Familie, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg oder zu Protokoll beim Amt für Jugend und Familie, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, Zimmer Nummer 236 während der Öffnungszeiten Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

 

Top 2: Antragsfrist läuft bis 15. Mai 2023 / Antragsformulare gibt es auf Website des Landratsamtes Würzburg

Seit Mittwoch, 12. April 2023, können die Sport- und Schützenvereine in Bayern einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023.

Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden möglich. Ein Antragsformular erhalten Vereine aus dem Landkreis auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-wuerzburg.de/Sportförderung

Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen.