Top 1: Verabschiedungen und Neuernennungen
Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Würzburg wird bei ihrer Aufgabe vom Naturschutzbeirat unterstützt. Das Gremium setzt sich aus ehrenamtlichen Sachverständigen zusammen – darunter erfahrene Geologen, Biologen und Botaniker – und wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung hinzugezogen.
Naturschutzbeiräte werden für die Dauer von fünf Jahren ernannt. Im Landkreis Würzburg endete in diesem Jahr bereits die zehnte Amtsperiode. In der konstituierenden Sitzung des neuen Naturschutzbeirats wurden unter anderem Wechsel in der Besetzung vollzogen: Eva Katharina Engelhardt, Klaus Körber, Heiko Lukas, Kai Olvermann und Joachim Raftopoulo wurden von Landrat Thomas Eberth zu neuen Mitgliedern ernannt. Wiederernannt wurden Gisela Heppel, Steffen Jodl, Erhard Kaiser, Bernhard Kaiser und Marc Sitkewitz.
Gemeinsam mit der Leiterin des Umweltamts Edith Schulz und dem Leiter des Fachbereichs Naturschutz Thomas Pabst beschloss das Gremium in einer ersten Amtshandlung die Geschäftsordnung für die gemeinsame Zusammenarbeit in einer ergänzten Neufassung. Seitens der Beiräte wurde im Laufe dessen angeregt, die ehrenamtlichen Naturschutzbeiräte noch stärker in die naturschutzrechtlichen Vorgänge der Verwaltung einzubeziehen.
Ganz besonders bedankte sich Landrat Thomas Eberth bei den ausscheidenden Beiräten für ihr langjähriges Engagement: Hans-Jürgen Beck (seit 2004), Klaus Bernhard (seit 2019), Prof. Dr. Gerd Geyer (seit 2014), Irma Geyer (seit 2004) und Dr. Dieter Mahsberg (seit 2019) wurden verabschiedet.
„Expertinnen und Experten aus der Bürgerschaft werden in die Arbeit der Naturschutzbehörde miteinbezogen. Das schafft Akzeptanz, erklärt die Arbeit des Naturschutzes und fördert somit das Miteinander. Dieses ehrenamtliche Engagement verdient höchste Anerkennung und Respekt“, betonte Landrat Thomas Eberth und bedankte sich bei den aktiven und ehemaligen Beirats-Mitgliedern für die geleisteten Dienste.
Die Aufgaben des Naturschutzbeirats
Die Aufgaben der Naturschutzbeiräte sind im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) und der Verordnung über die Naturschutzbeiräte geregelt. Demnach müssen die Naturschutzbeiräte beim Erlass von Rechtsverordnungen, beispielsweise zum Schutz von Naturdenkmälern, oder bei behördlichen Gestattungen und Anordnungen in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung (ausgenommen Eilfälle) beteiligt werden.
Im Landkreis Würzburg wurde der Naturschutzbeirat im Jahr 1984 ins Leben gerufen. Zuletzt brachten die Beiräte unter anderem bei der Überarbeitung und Neuausweisung von Landschaftsschutzgebieten ihre Expertise ein. Auch bei der Überprüfung und Neuausweisung von Naturdenkmälern zieht die Verwaltung den Rat der Fachleute hinzu.
Top 2: Landrat Thomas Eberth vermittelt im Fall um die „Hütten“ im Böttigheimer Naturschutzgebiet
Landrat Thomas Eberth bemüht sich derzeit um Lösungen im Fall um die illegal aufgestellten „Hütten“ im Naturschutzgebiet Trockenhänge bei Böttigheim. Bei einem Besuch in dem Gemeindeteil des Marktes Neubrunn hat sich der Landrat gemeinsam mit Vertreterinnen des Umweltamts, der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege sowie des Landschaftspflegeverbands Würzburg den Fragen der Bürgerinnen und Bürger gestellt.
Stein des Anstoßes waren drei überdachte Sitzgruppen an den Wanderwegen rund um Böttigheim, einem Ortsteil des Marktes Neubrunn. Die zwei fest installierten Bänke mit Tisch und einem kleinen Dach darüber hatte der Markt Neubrunn im Jahr 2021 im dortigen Naturschutzgebiet errichtet – jedoch, ohne eine naturschutzrechtliche Genehmigung von der Regierung von Unterfranken einzuholen. Aufgrund einer Strafanzeige im Jahr 2023 mussten die Behörden wegen des Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz tätig werden. Die Gemeinde musste die Sitzgelegenheiten schließlich im Mai 2024 wieder entfernen.
Böttigheimer beteuern: Sitzgruppen Schaden Tieren und Pflanzen nicht
Nur wenige Tage bevor die behördliche Frist zum Entfernen der Sitzgruppen abgelaufen ist, hatten sich rund 300 Böttigheimer, also mehr als die Hälfte aller Dorfbewohner, in einer Bürgerinitiative formiert und Landrat Thomas Eberth mittels einer Unterschriftenliste zum Gespräch vor Ort gebeten. Denn: Viele Böttigheimer sind unglücklich über die Situation und hätten die Sitzgruppen gerne wieder an ihren jeweiligen Stellen im Naturschutzgebiet aufgestellt.
Die Menschen vor Ort hatten die Sitzgruppen vor allem als Rastplatz und Unterstand bei starkem Sonnenschein oder Regen genutzt. Schäden an der Vegetation oder der Tierwelt, etwa durch unachtsam weggeworfenen Müll oder übermäßigen Freizeitverkehr, sei seit dem Aufstellen der Sitzgruppen nicht entstanden, versicherten die Böttigheimer im Zuge des Bürgergesprächs mit Landrat Eberth.
Gemeinde will nun offiziellen Antrag für Ausnahmegenehmigung stellen
Das Naturschutzgebiet „Trockenhänge bei Böttigheim“ ist vor allem für seinen Artenreichtum bekannt. Die felsige und karge Lage mit zum Teil steilen Hängen lockt mit seinen seltenen Orchideen und geschützten Tierarten auch überregional Naturliebhaber an. Die offiziell ausgewiesenen Wanderwege werden gut genutzt, regelmäßig finden dort auch naturkundliche Führungen in Zusammenarbeit mit dem Bund Naturschutz statt. Der Umgang mit sogenannten „baulichen Anlagen“ ist in der Verordnung für das Naturschutzgebiet geregelt: Bauwerke jeglicher Art sind dort grundsätzlich verboten.
Bürgermeister Heiko Menig will mit seiner Marktgemeinde nun zeitnah eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um die Sitzgruppen wieder aufstellen zu lassen. Fachlich soll dabei die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt unterstützen. Zuständig für die Genehmigung solcher Sitzgruppen in Naturschutzgebieten ist allerdings die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Unterfranken. Auf Vorschlag von Landrat Thomas Eberth sollen zusätzlich zur bestehenden Beschilderung an den Hütten weitere Informationstafeln mit Verhaltensregeln im Naturschutzgebiet und weiterführenden Informationen zur Tier- und Pflanzenwelt angebracht werden. So könne zusätzlich auf den Zweck des Naturschutzgebiets hingewiesen und schädliches Verhalten durch Besucher vorgebeugt werden.
„Das Naturschutzgebiet bei Böttigheim ist ein wahres Kleinod“, ist sich Landrat Thomas Eberth mit den Bürgerinnen und Bürgern von Böttigheim einig. Eberth betonte in diesem Zusammenhang aber auch: „Wenn man die Natur schützen will, muss man diese den Menschen erklären und zugänglich machen – auf geführten Wegen mit entsprechenden Informationen. Bei 150 Hektar Naturschutzgebiet, also 1.500.000 Quadratmetern, werden 36 Quadratmeter überdachte Sitzbänke den Schutzcharakter des Gebietes wohl nicht maßgeblich beeinträchtigen.“






