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Lockerungen bei infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen

WÜRZBURG - Im Rahmen der Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 12.02.2021 (s. www.gesetze-bayern.de) ist die Stadt Würzburg als für den Vollzug der 11. BayIfSMV zuständige Behörde angehalten, den Wert der 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Würzburg amtlich bekanntzumachen. Da dieser Wert im Stadtgebiet Würzburg unter 100 liegt, kommt es kraft Verordnung ab Montag, 22. Februar zu Lockerungen bei den infektionsschutzrechtlichen Beschränkungen im Stadtgebiet. Beispielhaft kann der nun wieder zulässige Präsenzunterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen angeführt werden. Auch in Kindertageseinrichtungen und -pflegestellen kann unter bestimmten Voraussetzungen der Betrieb wieder aufgenommen werden. Auch in anderen Bereichen kommt es zu Lockerungen. Hinsichtlich einzelner Lockerungen und Details wird auf die beigefügte amtliche Bekanntmachung

<link typo3 wÜrzburg im rahmen der verordnung zur Änderung elften bayerischen infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom https: www.gesetze-bayern.de>verwiesen.

 

 

 

Amtliche Bekanntmachung

Die Stadt Würzburg gibt im Vollzug der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) Folgendes bekannt:

 

Die 7-Tage-Inzidenz im Stadtgebiet Würzburg liegt tagesaktuell (Freitag, der 19.02.2021) bei 40,6 und somit unter dem Wert von 100.

Würzburg, 19.02.2021

gez. Wolfgang Kleiner

rechtsk. berufsm. Stadtrat

 

Hinweise:

In rechtlicher Hinsicht knüpft die Fassung der BayIfSMV ab dem 22. Februar 2021 an verschiedenen Stellen an den Wert der 7-Tage-Inzidenz vor Ort an. Eine aktuelle Fassung der BayIfSMV ist im Internet abrufbar unter „https://www.gesetze-bayern.de/“. Der aktuelle Wert der 7-Tage-Inzidenz für das Stadtgebiet Würzburg ist unter „https://corona.rki.de/“ <link typo3 in rechtlicher hinsicht knüpft die fassung der bayifsmv ab dem februar an verschiedenen stellen den wert vor ort an. eine aktuelle ist im internet abrufbar unter www.gesetze-bayern.de>einsehbar.

 

a) Gemäß § 18 Absatz 1 Satz 5 der 11. BayIfSMV findet abweichend von § 18 Absatz 1 Satz 1 und 2

  • an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschulen,
  • an den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Förderzentren einschließlich der Schulvorbereitenden Einrichtungen sowie an weiteren Jahrgangsstufen der Förderzentren in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und weiterer Förderbedarf sowie Hören und weiterer Förderbedarf,
  • an den Schulen für Kranke in Abstimmung mit den Kliniken und
  • in den Abschlussklassen der übrigen Schulen nach § 18 Absatz 1 Satz 1 der 11. BayIfSMV

Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

 

b) Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 3 der 11. BayIfSMV ist abweichend von § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Betrieb von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Die jeweiligen Träger haben ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines ihnen von den Staatsministerien für Familie, Arbeit und Soziales und für Gesundheit und Pflege zur Verfügung gestellten Rahmenhygieneplans auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen; dabei sind einrichtungsspezifische Anforderungen und die Umstände vor Ort zur berücksichtigen.
  • Die Betreuung erfolgt in festen Gruppen.


c) Gemäß § 20 Absatz 1 Satz 2 der 11. BayIfSMV können abweichend von § 20 Absatz 1 Satz 1 der 11. BayIfSMV Angebote in Präsenzform stattfinden, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann; § 20 Absatz 3 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

 

d) Ferner wird darauf hingewiesen, dass die 7-Tage-Inzidenz auch Auswirkungen auf die Ausgangsbeschränkung hat. Da der Inzidenzwert aktuell den Wert von 100 im Stadtgebiet Würzburg nicht überschreitet, gibt es keine nächtliche Ausgangsbeschränkung im Sinne des § 3 der 11. BayIfSMV.