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Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus

Öffnung von städtischen Einrichtungen

Die Bayerische Staatsregierung hat am Dienstag Lockerungen in den Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie festgesetzt. Oberstes Ziel bleibt dabei aber immer der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. Der Erfolg bestehender Maßnahmen bestimmt dabei das Tempo der weiteren Schritte.

 

Vor dem Hintergrund dieser neuen Vorgaben hat die Stadt Bad Kissingen ein Konzept zur Wiedereröffnung von wichtigen Einrichtungen der Stadtverwaltung und seiner Außenstellen erarbeitet. Um in allen Einrichtungen die nötigen und vorgegebenen Hygienekonzepte und damit den größtmöglichen Schutz für die Gesundheit aller Besucher/innen gewährleisten zu können, ist eine schrittweise Öffnung der Einrichtungen nötig. Generell gilt, dass die vom Staat vorgegebenen Abstandsregeln und Hygienevorschriften eingehalten werden müssen. Das heißt insbesondere Mindestabstände von mindestens 1,50 m und in vielen Bereichen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

 

Für Oberbürgermeister Dr. Dirk Vogel ist das ein weiterer Schritt in Richtung Normalität. „Ich freue mich daher sehr, dass wir nach und nach wieder die städtischen Einrichtungen ihrer eigentlichen Bestimmung zuführen können, ohne den Aspekt „Gesundheit“ außen vor zu lassen.“  

 

Für die einzelnen Einrichtungen der Stadt Bad Kissingen ergibt sich derzeit folgendes aktuelles Bild:        

  • Seit Mittwoch 6. Mai sind die Spielplätze der Stadt Bad Kissingen wieder geöffnet. (Mit Ausnahme des Aktivspielplatzes. Dieser ist eine Einrichtung des JuKuZ, das weiterhin vorerst geschlossen bleibt.) Bolzplätze können derzeit noch nicht wieder genutzt werden.         
  • Das Rathaus wird in zwei Schritten wieder öffnen. Ab Montag, den 11. Mai sind Termine im Rathaus grundsätzlich wieder möglich. Voraussetzung: eine Terminvereinbarung im Vorfeld. Diese ist telefonisch unter 0971 807-0 oder per Mail info@stadt.badkissingen.de möglich. Die Regelung gilt für die Dauer von zwei Wochen. Ab dem 25. Mai ist dann das Rathaus generell für Besucherinnen und Besucher wieder geöffnet. Natürlich gelten hier auch die Regelungen in Bezug auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung sowie Abstandregeln.
  • Trauungen können weiterhin in kleinem Kreis mit Personen aus dem engsten Familienkreis und Trauzeugen (maximal 10 Personen im Raum, inkl. Standesbeamtin) stattfinden.        
  • Ab Montag, den 11. Mai wird der Wild-Park Klaushof wieder seine Tore öffnen und ein willkommenes Ausflugsziel für Familien bieten. Der Spielplatz im Wild-Park wird zugänglich sein, auf den Streichelzoo muss allerdings noch verzichtet werden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist im Wildpark selbst nicht nötig, aber auch hier gelten die Abstandsregelungen, welche auch im Eingangsbereich umgesetzt werden. Weiterhin gilt im Wild-Park die Regelung, dass nur eine Person auf 20m² zugelassen ist. Damit ergibt sich eine zulässige Gesamtbesucherzahl von 250 Personen. Es erfolgt am Eingang des Wildparks eine entsprechende Kontrolle. Wenn die Gesamtbesucherzahl erreicht ist, ist der Zugang zunächst verwehrt.
  • Nicht am 11. Mai, sondern am Mittwoch, den 13. Mai wird das Museum Obere Saline wieder für seine Besucher da sein. Dies liegt an den normalen Öffnungszeiten: Das Museum ist generell montags und dienstags geschlossen. Die vorbereitenden Maßnahmen für die Wiedereröffnung wie z.B. die Installierung eines „Spuckschutzes“ im Kassenbereich und Abstandsmarkierungen im Infotheken- und Kassenbereich laufen derzeit. Das Museumsteam freut sich, bald wieder Besucher empfangen zu können. Der Zutritt zum Museum wird allerdings nur mit Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gewährt. Außerdem wird es noch keine (Sonder-) Führungen geben und auch Gruppenbesuche sind noch nicht möglich. Das Bistro im MOS bleibt ebenfalls geschlossen.
  • Die Stadtbücherei hat die durch Corona bedingte Schließzeit für eine digitale Modernisierung genutzt. Alle Bücher und Medien wurden in ein RFID-System (radio-frequency identification) eingearbeitet. Die Ausleihe und Rückgabe der Bücherei-Medien ist damit noch schneller und – in Corona-Zeiten – kontaktärmer möglich. Mit dieser Maßnahme konnte die Stadtbücherei einen wichtigen Schritt in die Zukunft gehen. Durch die Nutzung der Corona-bedingten Schließung, konnte eine projektbezogene Sonderschließung der Stadtbücherei während der normalen Betriebszeit vermieden werden. Die Wiedereröffnung der Stadtbücherei ist für Dienstag, den 19. Mai vorgesehen. Zur Einhaltung der Abstandsregeln können maximal 10 Personen die Stadtbücherei gleichzeitig besuchen. Diese Regelung wird insofern nachvollziehbar umgesetzt, indem vor dem Eingang eine entsprechende Anzahl von „Einkaufskörben“ platziert ist. Jede Besucherin und jeder Besucher muss einen entsprechenden Korb mit in die Bücherei nehmen – also das Model „Supermarkt“. Weiterhin ist der Zutritt nur mit Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt. Ein Aufenthalt zur Nutzung der PC-Station und der Leseecken ist nicht möglich. 
  • Das Stadtarchiv hat bereits wieder geöffnet. Der Zugang ist nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung möglich. Aufgrund der 20qm-Regel kann immer nur ein Besucher im Benutzerraum arbeiten. Mit einem individuell vereinbarten Arbeitszeitfenster soll ein reibungsloser Ablauf der Archivbenutzung ermöglicht werden. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss getragen werden. Eine Beratung im Lesesaal findet nicht statt. Bestellte Archivalien werden auf dem Arbeitstisch bereitgelegt und sollen nach Beendung der Benutzung dort liegen gelassen werden. Die Abrechnung der Gebühren erfolgt ausschließlich über Rechnung. Außerdem gilt es auf die Mindestabstände zu achten.  

 

Von den Lockerungsmaßnahmen vorerst nicht betroffen sind das Terrassenschwimmbad, die städtischen Turnhallen, das Jugend- und Kulturzentrum (JuKuZ), die Musikschule und die Volkshochschule. Diese Einrichtungen bleiben vorerst geschlossen. Die Stadt hält die Öffentlichkeit auf dem Laufenden, sobald auch hier weitere Schritte möglich sind.