Schweinfurt – Laut der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege besteht
ab Montag, 11. Mai
auch auf dem Schweinfurter Wochenmarkt und dem Bauernmarkt eine Maskenpflicht. Das bedeutet, das sowohl Personal, als auch alle Kunden und ihre Begleitpersonen im Bereich des Marktgeschehens einen Mund-Nase-Schutz tragen müssen. Wir bitten um Einhaltung dieser Regelung zum Schutz Ihrer Gesundheit und der, Ihrer Mitbürger.