Soziale Netzwerke

  

Anzeige

Maskenpflicht auf den Märkten

Schweinfurt – Laut der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege besteht

 

ab Montag, 11. Mai

 

auch auf dem Schweinfurter Wochenmarkt und dem Bauernmarkt eine Maskenpflicht. Das bedeutet, das sowohl Personal, als auch alle Kunden und ihre Begleitpersonen im Bereich des Marktgeschehens einen Mund-Nase-Schutz tragen müssen. Wir bitten um Einhaltung dieser Regelung zum Schutz Ihrer Gesundheit und der, Ihrer Mitbürger.