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Medieninformation Linke Fraktion SW

In der April-Debatte im Stadtrat über unseren Vorschlag einen "Schweinfurter Corona-Sozialplan" aufzulegen, wurde deutlich, dass 7 der 11 Anforderungen aus dem Sozialplan in der Umsetzung sind (z.B. Sanktionsverzicht Hartz IV- Empfänger, zustätzlicher Wohnraum Frauenhaus ..).

Von den vier verbleibenden Punkten sind zwei in der Bearbeitung (Ermittlung Unterstützungsbedarf Kultur- und Sportvereine, Mittagessen für Kinder aus finanzschwachen Familien) und zu zwei Ideen haben wir konkretisierte Anträge angekündigt. Diese hane wir mündlich in der kosntituiernenden Stadtratssitzung am 05.Mai gestellt. Auf die Bitte von OB Remelé haben wir zugesagt diese zur Behandlung am 19.Mai (HuF) und am 26.Mai (Stadtrat)  zu verschriftlichen. Dies ist nun geschehen.

Mietreduzierungen der SWG im Rahmen des "Corona-Sozialplanantrags“

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Remelé,

wie in der Stadtratssitzung vom 28. April 2020 verabredet, stellen wir unseren präzisierten Antrag zu befristeten Mietreduzierungen der SWG im Rahmen des "Corona-Sozialplanantrags" unserer Fraktion DIE LINKE zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19. Mai 2020 und zur Stadtratssitzung am 26. Mai 2020.

 

Antrag:

Der Stadtrat der Stadt Schweinfurt beauftragt Oberbürgermeister Sebastian Remelé in seiner Funktion als Vertreter des Gesellschafters, der Stadt Schweinfurt, die Geschäftsführung der Schweinfurter Wohnungsbaugesellschaft (SWG) anzuweisen, folgende Eckpunkte einer Sonderregelung zu befristeten Mietreduzierungen für finanziell besonders betroffene Mieter/innen in der Corona-Pandemie umzusetzen:

 

1. Personenkreis: 

  • Erwerbslose im Arbeitslosengeld I Bezug. 
  • Kurzarbeitende ohne Arbeitgeberaufzahlungen mit einem Arbeitsvolumen unter 30 Prozent für den betroffenen Monat. 
  • Mieter mit erheblichen Einkommensausfällen aufgrund von Beschränkungen der Gewerbefreiheit, z. B. Selbstständige oder Künstler.

2. Umfang der Mietreduzierung:

Die Kaltmiete wird für den betroffenen Monat um 100 Euro auf Antrag mit Nachweisen gekürzt.

3. Dauer der Mietreduzierung:

Die Kürzung der Kaltmiete um 100 Euro/Monat kann im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 31.12.2020 je Mietpartei für maximal 6 Monate erfolgen.

 

Begründung: Die gesetzlich angeordneten Beschränkungen der Gewerbefreiheit und die Kontaktbeschränkungen für alle Menschen ziehen große wirtschaftliche Probleme nach sich. Diese machen sich unter anderem in steigender volkswirtschaftlicher Unterbeschäftigung bemerkbar, die bei den Betroffenen zu teils massiven finanziellen Einkommensverlusten führt. Mit diesen Schwierigkeiten haben fast alle Branchen unserer Volkswirtschaft zu kämpfen. Nur wenige Wirtschaftsbereiche sind von dieser Ausnahmesituation nicht oder kaum betroffen. Dazu gehören zum Beispiel Energieversorger, die vorwiegend Privathaushalte bedienen oder die Wohnungswirtschaft, die auf stabile Einnahmen durch sichere Mietzahlungen setzen kann.

 

Da die Stadt Schweinfurt in der glücklichen Lage ist, mit der SWG den Platzhirsch unter den Mietwohnungsanbietern in der Stadt zu besitzen, hat sie die Möglichkeit, ihren betroffenen Mieter/innen solidarisch entgegenzukommen, ohne Substanzverluste befürchten zu müssen.

 

Wir gehen zudem davon aus, dass die gewährten Mietreduzierungen konsumwirksam sind, da die finanziell gebeutelten Mieter/innen das Geld verwenden werden, um ihre täglichen Bedarfe zu decken.

Beispielhaft betrachten wir eine alleinstehende Person ohne Kinder mit einem Verdienst von 2.500 Euro brutto in der Gastronomie. Sie verdient im Normalfall etwa 1.700 Euro netto. Bei Kurzarbeit NULL erhält sie ein Kurzarbeitergeld von 1.019 Euro/Monat. Das heißt, es fehlen monatlich etwa 680 Euro.

Ein alleinverdienender Familienvater würde bei einem Verdienst von 3.500 Euro brutto bei Kurzarbeit 30 % auf einem monatlichen Verlust von 564 Euro kommen. In beiden Fällen kann von einer Konsumwirksamkeit der Mietreduzierung ausgegangen werden.

 

Kosten und Finanzierung:

Für den Haushalt der Stadt Schweinfurt entstehen keine Kosten.

Für die SWG gehen wir von Einnahmeausfällen durch die Mietreduzierungen in der Größenordnung von 300.000 Euro bis maximal 600.000 Euro für das Jahr 2020 aus. Dabei nehmen wir an, dass von den 5.000 Mietparteien der SWG etwa 500 bis maximal 1.000 die Voraussetzungen erfüllen, um das beschriebene Paket in Anspruch nehmen zu können. Multipliziert man dann die Konstanten, ergeben sich die Beträge. Aus Erfahrungen mit ähnlichen Berechnungen aus der Vergangenheit gehen wir allerdings von einer geringeren Summe aus, die am Ende die Gewinnerwartung der SWG für 2020 von gut 2 Mio. Euro schmälert.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Firsching Fraktionsvorsitzender

Sinan Öztürk stellv. Fraktionsvorsitzender

Andrea C. Greber Stadträtin