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Minus bei Schlüsselzuweisungen für Landkreis Kitzingen

Volkmar Halbleib: „Wir brauchen mehr finanziellen Gestaltungsspielraum für Kommunen!“

Der Bayerische Landtag hat heute die Informationen über die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2019 erhalten. Wie Landtagabgeordneter Volkmar Halbleib erfahren hat, muss die der Landkreis Kitzingen mit weniger Schlüsselzuweisungen auskommen als noch im Jahr zuvor. Die Schlüsselzuweisungen sinken für den Landkreis Kitzingen gegenüber 2018 um 925 056 Euro auf 12 766 716 Euro. Das ist ein Minus von rund 6,8 Prozent. „Schlüsselzuweisungen sind nicht zweckgebunden, die Kommunen können frei über ihre Verwendung entscheiden. Ein Minus bei den Schlüsselzuweisungen schränkt daher den finanziellen Handlungsspielraum und somit die Gestaltungsmöglichkeiten im Landkreis Kitzingen ein“, erläutert Landtagabgeordneter Volkmar Halbleib.

 

Für die einzelnen kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Kitzingen ergibt sich folgendes Bild: Die Summe der Schlüsselzuweisungen sinkt im Vergleich zum Vorjahr um 235 756 Euro auf damit insgesamt 20 950 288 Euro. Die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen stellt sich für die einzelnen Gemeinden des Landkreises Kitzingen jedoch ganz unterschiedlich dar:

 

Den größten Zuwachs an Schlüsselzuweisungen erhalten folgende Gemeinden:

• Gemeinde Albertshofen erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 855 272 Euro, das ist ein Plus von 116 632 Euro (15,8 Prozent).

• Stadt Kitzingen erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 5 195 568 Euro, das ist ein Plus von 624 740 Euro (13,7 Prozent).

• Gemeinde Mainbernheim erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 756 696 Euro, das ist ein Plus von 113 820 Euro (17,7 Prozent).

• Gemeinde Seinsheim erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 515 116 Euro, das ist ein Plus von 89 428 Euro (21 Prozent).

• Gemeinde Wiesenbronn erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 280 016 Euro, das ist ein Plus von 237 600 Euro (560 Prozent).

• Gemeinde Volkach erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 2 685 860 Euro, das ist ein Plus von 104 644 Euro (4 Prozent).

 

Mit deutlich weniger Schlüsselzuweisungen müssen folgende Gemeinden auskommen:

• Gemeinde Biebelried erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 308 056 Euro, das ist ein Minus von 85 280 Euro (21,7 Prozent).

• Gemeinde Dettelbach erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1 121 884 Euro, das ist ein Minus von 710 872 Euro (38,8 Prozent).

• Gemeinde Marktbreit erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 21 816 Euro, das ist ein Minus von 64 736 Euro (74,8 Prozent).

• Gemeinde Martinsheim erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 225 448 Euro, das ist ein Minus von 79 600 Euro (26,1 Prozent).

• Gemeinde Obernbreit erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 498 836 Euro, das ist ein Minus von 87 768 Euro (15 Prozent).

• Gemeinde Prichsenstadt erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 851 136 Euro, das ist ein Minus von 135 468 Euro (13,7 Prozent).

• Gemeinde Rödelsee erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 333 404 Euro, das ist ein Minus von 135 600 Euro (28,9 Prozent).

• Gemeinde Willanzheim erhält Schlüsselzuweisungen in Höhe von 450 500 Euro, das ist ein Minus von 129 024 Euro (22,3 Prozent).

• Gemeinde Markt Einersheim erhält keine Schlüsselzuweisungen mehr, das ist ein Minus von 180 952 Euro.

 

Halbleib: Wir brauchen eine langfristige Verbesserung für die Kommunalfinanzen – Kritik am späten Termin

Landtagsabgeordneter Volkmar Halbleib kritisiert die Staatsregierung aktuell dafür, dass die Schlüsselzuweisungen für das bereits laufende Haushaltsjahr erst Mitte Februar bekannt gegeben werden. Schließlich benötigen die Kommunen Planungssicherheit. „Verantwortlich für diese Verzögerung ist die Staatsregierung, die viel zu spät mit der Aufstellung des neuen Doppelhaushalts für den Freistaat begonnen hat“, stellt Landtagabgeordneter Volkmar Halbleib fest.

 

Halbleib fordert zudem: „Der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund muss schrittweise von aktuell nur 12,75 Prozent auf zumindest 15 Prozent ansteigen, damit mehr Schlüsselzuweisungen in die Haushalte der Städte, Landkreise und Gemeinden fließen können.“ Halbleib weist darauf hin, dass in Bayern die Kommunen mit 12,75 Prozent Anteil an den Steuereinnahmen die niedrigste Steuerverbundquote in ganz Deutschland hat. In Baden-Württemberg etwa liegt der Wert bei deutlich höheren 23 Prozent. Sorgen macht Halbleib vor allem die unzureichende Finanzierung der Bezirke bei den Sozialleistungen: „Dieses Jahr konnte in Unterfranken eine Erhöhung der Bezirksumlage noch abgewendet werden, aber im nächsten Jahr ist damit zu rechnen und das geht zu Lasten der Kommunen. Deshalb muss der Freistaat den Bezirken stärker unter die Arme greifen.“

 

Kurzerklärung Schlüsselzuweisungen Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs sind die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und Landkreise. Durch sie werden die Steuer- und Umlageeinnahmen aufgabengerecht ergänzt und gewisse Sonderbelastungen, wie etwa die Soziallasten, berücksichtigt. Die Mittel für die Schlüsselzuweisungen werden dem Kommunalanteil des allgemeinen Steuerverbundes entnommen. Der allgemeine Steuerverbund besteht aus den Anteilen des Landes an der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer plus Gewerbesteuerumlage minus Ausgaben im Länderfinanzausgleich. Von den Schlüsselzuweisungen erhalten 64 Prozent die Städte und Gemeinden und 36 Prozent die Landkreise.

 

Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen für die Kommune wird Folgendes gegenübergestellt: auf der einen Seite die im Wesentlichen durch die Einwohnerzahl bestimmte Aufgabenbelastung der Kommune („Ausgangsmesszahl“), und auf der anderen Seite die Steuerkraft („Steuerkraftmesszahl“) der Stadt, der Gemeinde bzw. die Umlagekraft („Umlagekraftmesszahl“) des Landkreises. Übersteigt die „Ausgangsmesszahl“ die „Steuerkraftmesszahl“ bzw. die „Umlagekraftmesszahl“, wird die Differenz zu einem bestimmten Prozentsatz durch die Schlüsselzuweisungen aufgefüllt, die betreffende Stadt oder Gemeinde, bzw. der betreffende Landkreis erhält Schlüsselzuweisungen.