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Mitreden bei der Suche nach einem Atom-Endlager

Bürger können sich an der Fachkonferenz Teilgebiete vom 10. bis 12. Juni 2021 beteiligen

LANDKREIS KITZINGEN -Der Beteiligungsprozess für die Suche nach einem Atommüll-Endlager geht einen nächsten, wichtigen Schritt, bei dem auch die Öffentlichkeit gefragt ist: Vorträge, Plenumsphasen und Arbeitsgruppen warten auf die Bürger, die sich zur zweiten, digitalen „Fachkonferenz Teilgebiete“ vom 10. bis 12. Juni anmelden. Sie diskutieren nach dem ersten Beratungstermin im Februar 2021 über den „Zwischenbericht Teilgebiete“, der im September 2020 veröffentlicht wurde.

 

Landrätin Tamara Bischof wirbt für die Teilnahme möglichst vieler Menschen aus dem Landkreis Kitzingen. Denn auch der Landkreis Kitzingen ist im Rahmen der bundesweiten Suche nach einem Standort für ein Endlager für knapp 30.000 Kubikmeter hochradioaktive Abfälle betroffen.

Im September 2020 hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) nach § 13 Standortauswahlgesetzes des Bundes über die Hälfte der Fläche Deutschlands, unterteilt in 90 Teilgebiete, eine grundsätzliche geologische Eignung zugesprochen. Der gesamte Landkreis Kitzingen liegt im Teilgebiet 9 (Kristallines Wirtsgestein). Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat sich mit den Teilgebieten in Bayern kritisch auseinandergesetzt und ist für das Teilgebiet 9 unter anderem zur Einschätzung gelangt, dass die BGE große Teile dieses Teilgebiets unzutreffend identifiziert hat. Kristalline Wirtsgesteine seien weder an der Oberfläche noch in Tiefen bis 1.300 Meter nachgewiesen. Es sei daher erforderlich, dass die BGE ihre Teilgebietsbewertung überprüft und diese erläutert.

 

Mit der Veröffentlichung der 90 Teilgebiete begann die gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung. Kern der Bürgerbeteiligung sind drei Fachkonferenzen, von denen die erste bereits vom 5. bis 7. Februar 2021 stattgefunden hat. Vor der Festlegung von etwa einer Handvoll Standortregionen für eine umfassende Begutachtung werden die Bürger in drei Fachkonferenzen beteiligt.

 

Aktuell gehe es darum, die Zahl der in Frage kommenden Gebiete für einen potenziellen Endlagerstandort zu reduzieren. Es sei hierzu wichtig, dass sich möglichst viele Bürger und Vertreter von gesellschaftlichen Organisationen und Gebietskörperschaften am weiteren Vorgehen beteiligen und ihre Einwendungen und Anträge vorbringen. „Alle Anträge müssten von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) berücksichtigt werden“, ergänzt Landrätin Tamara Bischof, deswegen sei gerade jetzt in dieser wichtigen Phase die öffentliche Beteiligung eminent wichtig. Bürger, Vertreter der Gemeinden und Städte wie Vertreter von gesellschaftlichen Organisationen können an der kommenden dreitägigen „Fachkonferenz Teilgebiete“ teilnehmen, Fragen stellen und bisherige Feststellungen hinterfragen.

 

Die aktuell als rein digitale Veranstaltung geplante Konferenz beginnt am Donnerstag, 10. Juni 2021, um 16 Uhr und endet am Samstag, 12. Juni 2021, um 18 Uhr. Wer teilnehmen will, sollte sich möglichst zeitnah anmelden unter www.fachkonferenz-anmeldung.de. Neben Vorträgen und Plenumsphasen stehen Arbeitsgruppen zu fachlichen Fragen im Mittelpunkt. Unter anderem wird auch das Vorbereitungsgremium für die dritte Fachkonferenz gewählt.

 

Alle weiteren Informationen zum Verfahren und einen Überblick über aktuelle und künftige Beteiligungsmöglichkeiten gibt es auf der zentralen Informationsplattform zur Endlagersuche (www.endlagersuche-infoplattform.de). Anträge an die Fachkonferenz können bis zum 31. Mai 2021 per E-Mail an (geschäftsstelle@fachkonferenz.info) eingereicht werden. Unter der Adresse www.base.bund.de/virtuelle-endlagerausstellung findet sich die Ausstellung „suche:x“ des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE). Sie bietet einen schnellen Überblick zu wesentlichen Aspekten der Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland: Wie läuft die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle ab? Welches Wirtsgestein eignet sich? Wie kann ich an der Endlagersuche mitwirken? Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist fester Bestandteil des Suchprozesses und gesetzlich vorgeschrieben.