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Mutmaßlicher Korruptionsfall in Schweinfurt

Schweinfurt

Mit Bestürzung wird seitens der Schweinfurter Bürgerplattform aufgenommen, dass auch der neue mutmaßliche Untreuefall in der Schweinfurter Stadtverwaltung seitens der Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl im schriftlichen Verfahren abgebügelt werden soll. „Es drängt sich leider der Eindruck auf, dass es ein Zwei-Klassen-Rechtssystem gibt“, sagt deren Sprecher Christopher Richter. Während sich Hartz IV-Empfänger oft in einem öffentlichen Gerichtsverfahren rechtfertigen müssten, wenn sie etwa vergessen haben eine Einnahme mitzuteilen oder Asylbewerber, die mehrfach gegen die Residenzpflicht verstoßen haben, kommt man scheinbar darum, wenn man nur eine ausreichend wichtige Position im Verwaltungsapparat einnimmt und sich teure Anwälte leisten kann.

Gerade die Bürger, deren Steuergelder ja veruntreut worden sein könnten, hätten aber ein Recht darauf, dass die Aufarbeitung der Vorwürfe transparent erfolgt. Dies sei schon im Falle des mittlerweile geschassten Theaterleiters nicht geschehen und gleiches drohe erneut. Auch Volker Müller, der stellvertretende Sprecher der Bürgerplattform, kritisiert das: „Es geht Vertrauen in die staatlichen Institutionen verloren, wenn der Eindruck erweckt wird, dass es eine Sonderbehandlung für bestimmte Gruppen oder Personen gibt.“ Stichwort: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus! Es dürfe aber nicht so weit kommen, dass Anwälte von verdächtigen Personen innerhalb der Stadtverwaltung nur zum Telefon greifen müssten, um die Staatsanwaltschaft dazu bringen das Strafverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit mittels einem Strafbefehl abzuräumen.

Die Bürgerplattform kritisiert auch die Öffentlichkeitsarbeit des Rathauses, die nicht sparsam darin war – was zulässig ist – das Projekt Landesgartenschau in den Himmel zu loben, aber schmallippig hinsichtlich der Demission des Geschäftsführers, die kurz vor der Absage der Landesgartenschau erfolgte, zu kommunizieren.