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Neu: Konsum von Alkohol in der Würzburger Innenstadt ab Donnerstag verboten

Die Stadt Würzburg hat im Zuge der neuen 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung, die am heutigen 9. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, die Bereiche für eine Maskenpflicht wie auch ein Alkoholverbot in der Innenstadt festgelegt.

 

Danach gilt wie bisher eine Maskenpflicht zwischen 6 Uhr und 22 Uhr auf der Alten Mainbrücke, dem Bahnhofsvorplatz, der Eichhornstraße (ab Einmündung Spiegelstraße) sowie der Schustergasse und am Schmalzmarkt zwischen Schustergasse und Blasiusgasse. Zusätzlich zu dem bereits innerhalb des „Kleinen Bischofshut“ bestehenden Abgabe- und Verkaufsverbot von alkoholhaltigen Heißgetränken „to go“ wie beispielsweise Glühwein und Feuerzangenbowle, wird in diesem Bereich nun nach der überarbeiteten Infektionsschutzmaßnahmeverordnung auch der Konsum von Alkohol ganztätig verboten.

Der „Kleine Bischofshut“, in dem diese beiden Verbote gelten, liegt innerhalb von Juliuspromenade, Theaterstraße, Balthasar-Neumann-Promenade, Neubaustraße, Wirsbergstraße, Oberer Mainkai (inclusive Alter Mainbrücke mit ihren Auf- und Abgängen) und Mainkai.