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Neuauflage des Schweinfurter Adressbuchs

Berücksichtigung von Sperrvermerken bis zum 30. Juni

Schweinfurt – Die Neuauflage des Schweinfurter Adressbuches des Ruf-Verlags ist in Planung. Die Neuauflage wird die bisherige Ausgabe 2018/2019 ablösen. Im Adressbuch werden unter anderem die Adressen aller volljährigen Einwohnerinnen und Einwohner mit gemeldetem Haupt- und Nebenwohnsitz in Schweinfurt aufgeführt.

 

Wer nicht im Adressbuch erscheinen möchte, kann bis zum 30. Juni 2020 beim Bürgeramt der Stadt Schweinfurt einen entsprechenden Antrag einreichen. Das Antragsformular auf Einrichtung dieser Übermittlungssperre finden Sie im Formularcenter auf der Homepage der Stadt Schweinfurt. Der Antrag kann bequem per Post, per Fax (51-266) oder per E-Mail (buergerservice@schweinfurt.de) übermittelt <link>werden.

 

Eine bereits eingetragene Übermittlungssperre gilt bis zu einem Widerruf durch den Einwohner. Ansonsten endet die Übermittlungssperre mit dem Wegzug aus Schweinfurt