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Neue Parkgebührenverordnung kommt

- Würzburg -

Der Würzburger Stadtrat hat am Donnerstag beschlossen, die Parkzonen des Oberflächenparkens neu zu ordnen und die Parkgebührenverordnung neuzufassen. Der Beschluss ist Bestandteil des Antragspakets „Besser leben im Bischofshut“. Wichtigste Änderungen: Mit der neuen Parkgebührenverordnung erfolgt eine Staffelung der Parkpreise von Innen (teuer) nach Außen (günstig), um den Parksuchverkehr im Bischofshut und in der Innenstadt zu reduzieren und in den Randbereich zu lenken. Bestandteil des Konzepts ist daher auch, dass Parken im öffentlichen Straßenraum teurer sein soll als in Parkhäusern, die in das Parkleitsystem eingebunden sind. Damit wird der Parksuchverkehr reduziert. Man erhofft sich dadurch eine Reduktion von Lärm, Stickoxid- und Feinstaubemissionen. Mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung werden 14 neue Parkscheinautomaten beschafft und aufgestellt, diese werden allesamt solarbetrieben.

 

Die neuen Parkzonen

Die Parkzonen werden gemäß Grafik im Anhang folgendermaßen neu gefasst:

Zone I „Bischofshut“ umfasst die Innenstadt und ist begrenzt durch Juliuspromenade, Theaterstraße und Balthasar-Neumann-Promenade, Neubaustraße, Oberer Mainkai und Mainkai.

Zone II „Ringpark“ umfasst den erweiterten Innenstadtbereich um die Zone I und ist begrenzt von Luitpoldstraße, Röntgenring, Bahnhofsvorplatz, Haugerglacisstraße, Berliner Platz und Ringpark zwischen Berliner Platz und Ottostraße, Ringpark zwischen Ottostraße und Willy-Brandt-Kai, Parkplatz Willy-Brandt-Kai und Ludwigsbrücke, Mergentheimer Straße, Fred-Joseph-Platz, Burkarderstraße, Tellsteige und Nigglweg.

Zone III „außerhalb Ringpark“ umfasst die Straßenzüge außerhalb Zone II und wird begrenzt von Ständerbühlstraße, Nordtangente, Füchsleinstraße, Lindleinstraße, Scharoldstraße einschließlich Enzelinstraße und Georg-Böhm-Straße, Oberdürrbacher Straße, Zinklesweg, Lindachfeldweg und Sandweg, Versbacher Straße, Waltherstraße (B19), Main und Eisenbahnstrecke Würzburg-Treuchtlingen, Theodor-Heuss-Damm, Main und Veitshöchheimer Straße zwischen Brücke der Deutschen Einheit und Ständerbühlstraße.

Zone IV „Busparkplätze“ umfasst die Südostseite der Husarenstraße sowie die Westseite der Philipp-Schrepfer-Allee (nur die ausgewiesenen Busparkplätze).

Zone V „Sonderflächen“ umfasst den Parkplatz an der Kreuzung Frankfurter-/Zeller-/Höchberger Straße.

Zone VI „Randbereich“ umfasst die restlichen Bereiche.

 

Die Bewirtschaftung der Talavera, die für 2023 angestrebt wird, wird hingegen nicht über die Parkgebührenverordnung geregelt, da diese nur die Bewirtschaftung öffentlich gewidmeter Verkehrsflächen umfasst. Für die Bewirtschaftung der Talavera ist eine privatrechtliche Tarifierung geplant. Grund ist die geplante Einbindung des Großparkplatzes Talavera in das Verkehrsleitsystem und die dafür notwendige Errichtung einer Schrankenanlage. Die Vorbedingung, die Einziehung der öffentlichen Verkehrsfläche Talavera, wurde im Bau- und Ordnungsausschuss beschlossen.

 

Die neuen Gebühren

Im Einzelnen sieht die neue Parkgebührenverordnung folgende Gebühren vor:

Zone I: 1,20 Euro je angefangene halbe Stunde (bisherige Gebühr 0,90 € je halbe Stunde)

Zone II: 1,- Euro je angefangene halbe Stunde (bisherige Gebühr 0,90 € je halbe Stunde)

Zone III: 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde (bisherige Gebühr 0,20 € je halbe Stunde)

Zone IV: 1,25 Euro je angefangene halbe Stunde (keine Änderung)

Zone V: 0,30 Euro je angefangene halbe Stunde (bisher keine Gebühr)

Zone VI: 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde (bisherige Gebühr 0,20 € je halbe Stunde)

 

Zudem werden bisher freie innenstadtnahe Parkplätze entweder in Bewohner- oder in bewirtschaftete Parkplätze umgewandelt. Für Dauerparker sollen dadurch Alternativen zur Autobenutzung in den Vordergrund rücken. Gleichzeitig erhöht sich aufgrund der geringeren Attraktivität für Dauerparker der Parkplatzumschlag, wodurch Kurzzeitparker schneller einen Stellplatz finden sollen.

So werden in der Ottostraße (Zone II) aus bisher 22 freien Stellplätzen künftig 22 Bewohnerstellplätze.

Am Geschwister-Scholl-Platz (Zone II) werden aus 28 freien künftig 24 bewirtschaftete und 4 Bewohnerstellplätze.

In der Saalgasse (Zone II) wird eine barrierefreie Haltestelle geschaffen, so dass hier aus bestehenden 40 freien Stellplätzen 30 bewirtschaftete Stellplätze werden (Höchstparkdauer vier Stunden). Grundsätzlich erhöht sich hier die Zahl der bisherigen Bewohnerstellplätze um zehn weitere, da die 30 bewirtschafteten auch für Bewohner frei sind.

Nördlicher Bereich Dreikronenstraße (Zone II): 24 bisher freie werden in bewirtschaftete (Bewohner frei) umgewandelt.

Mainlände/Stadtstrand (Zone III): Bisher 180 freie Stellplätze und 85, auf denen der Stadtstrand in den Sommermonaten installiert ist, werden künftig bewirtschaftet. Hier wird ein Tageshöchstsatz eingeführt, der 6,00 € betragen wird.

Ludwigkai (Zone III): 202 freie Stellplätze werden zukünftig auf der westlichen Seite zu Bewohnerstellplätzen (101) und auf der östlichen Seite bewirtschaftet (101) mit Höchstparkdauer 4 Stunden.

Der Parkplatz am Kreuzungspunkt Zeller-/Frankfurter-/Höchberger Straße (Zone III) wird zukünftig bewirtschaftet (Höchstparkdauer 4 Stunden).

 

Gibt es Tages- und Langzeittarife?

In allen Parkgebührenzonen können zeitlich gestaffelte Langzeit- oder Tagestickets eingeführt werden, die von den üblichen Tarifen abweichen können. Genauer: An all den bekannten Zonen, auf denen heute schon 24 Stunden lang geparkt werden kann, wird dies auch künftig möglich sein. Zum Beispiel in der Virchowstraße, Eichendorffstraße, Adalberokirche oder an der Mainlände, am Wirsberggymnasium, Seilerstraße, Grombühlstraße, im Parkhaus in der Grombühlstraße, Brücknerstraße Süd, Petrinistraße, Weingartenstraße, Friedenstraße, Philip-Schrepfer-Allee oder Husarenstraße. Das Tagesticket kostet hier dann aber 6 Euro, auf dem Parkplatz unterhalb der Löwenbrücke (Zone II) wie auch auf dem Parkplatz am Kreuzungspunkt Frankfurter-/Zeller-/Höchberger Straße wird der Tagessatz auf 9 Euro angehoben. Ansonsten wird die Tageshöchstparkdauer auf maximal bis zu fünf Stunden begrenzt.

Grafik: Luis Pototzky