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Neuigkeiten aus dem Impfzentrum

Es wird wieder vor Ort geimpft

- Landkreis Kitzingen - 

Noch einmal ändern sich die Öffnungszeiten des Impfzentrums des Landkreises Kitzingen, das vom Bayerischen Roten Kreuz in den Marshall Heights in Kitzingen betrieben wird.  Die Öffnungszeiten werden bedarfsgerecht angepasst und wieder um mobile Impfangebote ergänzt.

 

Ab Montag, 21. Februar, hat das Impfzentrum wie folgt geöffnet:

Mittwoch 9-12 Uhr und 13-17 Uhr (13-17 Uhr ausschließlich Kinderimpfungen 5-11 Jahre)

Freitag 9-12 und 13-17 Uhr

Samstag 9-12 und 13-17 Uhr

 

Wieder mobile Impfangebote:

Zusätzlich gibt es künftig wieder einen mobilen Impftag pro Woche.

Donnerstag, 24.02.2022 9-12 und 13-17 Uhr             Hotel Strohofer, Geiselwind

Donnerstag, 03.03.2022 9-12 und 13-17 Uhr             Maintalhalle, Dettelbach

Dienstag, 08.03.2022 9-12 und 13-17 Uhr                   Mainschleifenhalle, Volkach

Dienstag, 15.03.2022 9-12 und 13-17 Uhr                   Hotel Strohofer, Geiselwind

Donnerstag, 24.03.2022 9-12 und 13-17 Uhr             Maintalhalle, Dettelbach

Dienstag, 29.03.2022 9-12 und 13-17 Uhr                   Mainschleifenhalle, Volkach

 

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir auch bei den mobilen Impfangeboten die Buchung eines Impftermines unter impfzentren.bayern

 

Vierte Corona-Impfung:

Ab Freitag, 18. Februar, ist die zweite Auffrischungsimpfung laut STIKO-Empfehlung für folgende Gruppen im Impfzentrum möglich:

  • Menschen ab 70 Jahren
  • Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Menschen mit Immundefizienz ab 5 Jahren
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt

 

Für die zweite Auffrischungsimpfung soll in der Regel ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Vorzugsweise soll es der mRNA-Impfstoff sein, der bei der Grundimmunisierung bzw. der ersten Auffrischungsimpfung zur Anwendung kam.

 

Bei Menschen ab 70 Jahren, Bewohnern und Betreuten in Einrichtungen der Pflege sowie bei Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und bei immundefizienten Menschen ist die zweite Auffrischungsimpfung frühestens 3 Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung empfohlen.

Bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen ist die zweite Auffrischungsimpfung frühestens 6 Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung empfohlen.

Die STIKO geht davon aus, dass bei immungesunden Personen der Impfschutz nach der ersten Auffrischungsimpfung besser und ein längerer Impfabstand für den Langzeitschutz immunologisch günstiger ist.

 

In begründeten Einzelfällen kann die zweite Auffrischungsimpfung auch bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden. Bei Personen der oben genannten Gruppen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und einer ersten Auffrischungsimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Impfung empfohlen.

 

Ob und wann in Zukunft für alle weitere Auffrischungsimpfungen empfohlen werden, ist derzeit nicht bekannt.

 

Impfstoff Novavax

Nach aktuellem Stand ist der Impfstoff weiterhin für Ende Februar/Anfang März angekündigt, ein genauer Liefertermin ist jedoch noch nicht bekannt. Sobald dieser bekannt ist, wird das Landratsamt umgehend informieren. Für die Impfungen im Impfzentrum mit Novavax werden bestimmte Zeitslots am Freitagnachmittag geplant. Dieser Impfstoff darf den ministeriellen Vorgaben nach bis auf Weiteres nur für Personen verwendet werden, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen. Ein entsprechender Nachweis (Schreiben der Einrichtung) muss vorgelegt werden. Welche Konsequenzen die Ankündigung der Aussetzung der Impfpflicht in Bayern durch Ministerpräsident Dr. Markus Söder auf diese Vorgabe hat, ist derzeit leider noch nicht bekannt.