Würzburg/Estenfeld/Eibelstadt - Nahezu alle Bewohnerinnen und Bewohner der Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg sind erfreulicherweise mittlerweile zweimal gegen Corona geimpft. Die Gefahr einer lebensbedrohenden Erkrankung und eines großen Corona-Ausbruchs ist damit mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gebannt. Auch einige Pflegekräfte sind bereits geimpft.
Trotz dieses Schutzes gilt aber die Testpflicht für Beschäftigte – Pflegekräfte müssen sich dreimal pro Woche testen lassen – und für Besucher von geimpften Bewohner weiterhin fort. Gegen diese massiven Eingriffe wehren sich nun eine Pflegekraft aus dem Seniorenzentrum Estenfeld und ein Angehöriger einer Bewohnerin im Seniorenzentrum Eibelstadt. Sie haben jeweils einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München gestellt. Beide Pflegeheime gehören zur Senioreneinrichtungen des Landkreises Würzburg gGmbH.
Konkret geht es um die 11. Bayerische Infektionsschutzverordnung, die vorsieht, dass sich Beschäftigte drei Mal pro Woche auf das Vorliegen einer Corona-Infektion testen lassen müssen und dass Besucher eines Pflegeheimes bei jedem Besuch ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen müssen. Diese Vorschriften unterscheiden weder zwischen Pflegeheimen, deren Bewohner geimpft sind und Pflegeheimen, in dem die Bewohner (noch) nicht geimpft sind, noch zwischen geimpften und nicht geimpften Bewohnern.
Das Testen bedeutet für viele Beschäftigte und Besucher einen massiven Eingriff in ihr Wohlbefinden und auch in ihre körperliche Unversehrtheit. Es kommt häufig zu Verletzungen und viele Besucher reduzieren ihre Besuche aus Angst vor den Tests. Die Beschäftigten und die Besucher haben sich bisher mit großem Verständnis an alle Vorschriften gehalten, schließlich ging es um den Schutz von geliebten und anvertrauten Menschen. Zwischenzeitlich wächst jedoch der Unmut darüber, dass die Impfungen nicht zu Lockerungen führen. Dies stellt auch eine erhebliche Gefahr für die Impfbereitschaft der Beschäftigten dar: Warum soll man sich impfen lassen, wenn dies nicht mit Erleichterungen im Arbeitsalltag verbunden ist?
„Wir sind sehr gespannt, wie das Gericht in München entscheiden wird. Wir hoffen auf einen Beschluss zum Wohle unserer Bewohner, deren Angehörigen und unserer Pflegekräfte“, so die beiden Geschäftsführer Eva von Vietinghoff-Scheel und Prof. Dr. Alexander Schraml. Unabdingbar sei jedenfalls – unabhängig von einer Impfung - bis auf Weiteres das Tragen einer FFP2-Maske für Pflegekräfte bei bewohnernahen Tätigkeiten und für Besucher.
Vertreten werden die Antragsteller durch die Kanzlei Steinbock und Partner, Würzburg, die bereits mehrere „Corona-Regeln“ gekippt hat. Rechtsanwalt Dr. Alexander Lang steht für Rückfragen gerne zur Verfügung: 0931 30811500