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Oberbürgermeister Dr. Dirk Vogel erhöht Bußgeld beim Betreten sogenannter „Lost Places“ auf 250 €

- Bad Kissingen -

In der Vergangenheit hat es in Bad Kissingen immer wieder Vorfälle gegeben, bei denen Menschen in mehr oder weniger verfallene und leerstehende Gebäude (Lost Places) eindringen, um dort einen Kitzel von Abenteuer und ein paar Foto- oder Videoaufnahmen mitzunehmen.

 

Oftmals kommen diese ungebetenen Besucherinnen und Besucher gar nicht aus der Region, sondern reisen von weit her an. In der Szene verbreiten sich Informationen über besonders interessante „Lost Places“ sehr weit und sehr schnell. Solche vorwiegend nächtlichen Aktionen sind nicht nur ein Ärgernis für die Kissinger Hauseigentümer und deren Nachbarn, sondern sie bergen auch eine erhebliche Gefahr für die Betroffenen selbst.

 

Grundsätzlich ist die Stadt Bad Kissingen für das Gelände nicht zuständig. Es handelt sich in der Regel um Privatbesitz. Die Kontrolle und Ahndung dieser Vergehen obliegt der Polizei, die in der Vergangenheit bereits Personen aufgegriffen hat. Auf Privateigentum hat die Stadt Bad Kissingen keinen Zugriff und für Verstöße gegen das Eigentumsrecht keine Zuständigkeit. Es gibt aber auch Ausnahmen. Denn viele dieser „Lost Places“-Gebäude sind aus Sicherheitsgründen für Besucherinnen und Besucher durch die Stadt Bad Kissingen gesperrt worden.

 

Die Stadt Bad Kissingen hat als Sicherheitsbehörde für mehrere Grundstücke im Stadtgebiet (Lost Places) sogenannte „Betretungsverbote“ nach Art. 26 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) verfügt. Aufgrund des schlechten Allgemeinzustands der Anwesen besteht hier die Gefahr, dass sich Menschen beim Betreten bzw. während ihres Aufenthaltes dort verletzen. Das Betretungsverbot dient somit dem Schutz der Bevölkerung. Der Verstoß gegen ein Betretungsverbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße belegt werden kann (Art. 26 Abs. 3 Nr. 2 LStVG).

 

Bisher wurden zur Anzeige gebrachte Verstöße gegen die Betretungsverbote mit einem Verwarnungs- /Bußgeld i.H.v. 50,00 € geahndet. Oberbürgermeister Dr. Dirk Vogel hat nun das Bußgeld bei Verstößen auf 250,00 € festgesetzt.