Soziale Netzwerke

  

Anzeige

- offener Brief -

Gefährdung der Ernährungssicherheit Land schafft Verbindung Deutschland e.V. i.G.

durch ideologische Gesetzgebung

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Schulze,

bereits im Zusammenhang mit der Novellierung der Düngeverordnung haben wir – und Sie sicherlich auch - festgestellt, was eine Entfernung von wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen und das Ausblenden von Fakten mit sich bringt. Eine erneute Blamage Ihres Ministeriums sollte daher folgerichtig nicht in Ihrem Interesse sein!

 

Wir haben auf drei Exkursionen u.a. auch diverse Gespräche mit Mitarbeitern aus Ihrem Ministerium geführt. Dabei wurde suggeriert, dass Entscheidungen, Berichte und Gesetze aus dem BMU sich immer wissenschaftlich belegen und begründen lassen - leider wohl ein falscher Eindruck!

 

Außerdem wurde ein interessantes Gespräch mit Herrn Dr. Sorg geführt, welcher - zusammen mit seinem Entomologischen Verein in Krefeld - die massiven Insektenmengenrückgänge in Naturschutzgebieten nachgewiesen hat. Diese Studie gilt als Auslöser der gesamten Insektendiskussionen. Dabei werden in seinen Studien ausdrücklich keine Ursachen zu den Insektenrückgängen benannt.

 

Viele weitere Studien und Metastudien konnten diese massiven Rückgänge nicht belegen und können auch heute noch keine konkreten Ursachen benennen. Auch ein negativer Einfluss durch die sachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in oder an Naturschutzgebieten ist bisher in keiner Weise wissenschaftlich belegt.

 

Der Abschluss von in diesen Zusammenhängen relevanten Studien (z.B.: DINA) wird nicht vor Ende 2023 erwartet.

 

Dennoch werden nun das Insektenschutzgesetz und das Aktionsprogramm Insektenschutz (API) in den nächsten Wochen im Kabinett und im Parlament verhandelt und diskutiert. Wir wurden in diesem Zusammenhang mehrfach beteiligt. Unsere Meinung wurde in drei runden Tischen und in diversen Stellungnahmen und direkten Gesprächen mitgeteilt.

 

Uns wurde in den letzten Tagen der mutmaßlich finale Entwurf zum Insektenschutzgesetz zugeleitet. Wir sind schier erschrocken, dass kein einziger unserer sachlichen und argumentativ begründeten Kritikpunkte an dem Gesetz eingearbeitet wurde.

 

Dieser Gesetzentwurf dient in keinster Weise dem Insektenschutz, er dient nur dazu, Ackerund Grünlandflächen der Nahrungsmittelproduktion zu entwerten und zu entziehen, damit die Flächen anschließend dem Naturschutz günstig zugeführt werden können!

 

Um es deutlich zu sagen:

Dieses Gesetz und das Aktionsprogramm Insektenschutz hat das Potenzial, 10 Prozent (1 Mio. ha!!!) der deutschen Ackerfläche aus der Produktion zu nehmen – OHNE irgendwelche wissenschaftlichen Belege, dass den Insekten damit geholfen wird und OHNE irgendeinen Ausgleich dafür zu zahlen.

 

Es ist absolut beschämend, wie hier billigend in Kauf genommen wird, dass durch den Wegfall von hiesiger produktiver Ackerfläche auf anderen Kontinenten der Regenwald brennen muss, um neues Ackerland zu erschließen auf dem Lebensmittel für Europa, für Deutschland angebaut werden.

 

Bereits am 17. November 2020 war der Selbstversorgungsüberschreitungstag für Deutschland. Ab diesem Datum ist Deutschland rechnerisch auf die Versorgung durch das Ausland angewiesen.

 

Wir fordern Sie daher auf, im Zusammenhang mit der Entwicklung von neuen Gesetzen, die bestehenden Gesetze einzuhalten! In diesem Fall ist das bestehende Landwirtschaftsgesetz zu beachten. Darin ist das Ziel formuliert, der Bevölkerung die bestmögliche Versorgung mit Ernährungsgütern zu sichern. Dies ist nur mit einer gesunden und effektiven Landwirtschaft möglich.

 

Eine weitere Gefährdung der Ernährungssicherung für 83 Millionen Deutsche mit ideologisierten Forderungen ist zu verhindern. Dies kann nur mit einem Insektenschutzgesetz, das den Insektenschutz wissenschaftlich belegt, fördert und gute, fachliche landwirtschaftliche Gesichtspunkte beachtet, gelingen. Allen beteiligten Natur-, Arten- und Insektenschützern ist bewusst, dass dieser Schutz nur zusammen mit der Landwirtschaft glücken kann. Die schon mehrfach eingebrachten Lösungsvorschläge haben wir im Anhang nochmal beigefügt.

 

In der Hoffnung, dass der beiliegende abschließende Gesetzentwurf eventuell doch eine Fälschung ist und wir noch rechtzeitig zu wissenschaftlich fundierten, sachbezogenen und zielführenden politischen Entscheidungen beitragen können, verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

 

LsV Fachgruppe Insektenschutz und Biodiversität

  • Frank Kisfeld (Sprecher) NRW
  • Helge Beckurs Sachsen Anhalt
  • Gerit Brockmann Thüringen
  • Thomas Essig Brandenburg
  • Milva Iderhoff Niedersachsen
  • Alexander Kern Baden Württemberg
  • Thies Kruse Schleswig Holstein
  • Inke Magens Schleswig Holstein
  • Xaver Pfaller Bayern
  • Werner Schleupen NRW
  • Christa Maria Wendig Mecklenburg Vorpommern


Der Vorstand

Dirk Andresen

Frank Böcker

Claus Hochrein

Johannes Wagenbach

Gerd Austgen