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Papierlose Krankmeldung

DAK-Gesundheit in Schweinfurt informiert über die elektronische Krankmeldung und die Übergangszeit

Schweinfurt 

Die Krankschreibung für gesetzlich Versicherte wird seit dem 1. Oktober digital ausgestellt und vom Arzt auf elektronischem Weg an die Krankenkassen übermittelt. Da die Technik für die sogenannte Telematik-Infrastruktur noch nicht in allen Praxen steht, verweist die DAK-Gesundheit in Schweinfurt auf eine Übergangszeit bis Ende Dezember, in der der traditionelle gelbe Schein in Papierform noch gilt.

 

Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte sind verpflichtet, sowohl ihrem Arbeitgeber als auch ihrer Krankenkasse zu melden, wenn sie wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig sind. „Bei uns muss die Krankmeldung fristgerecht eingehen, damit ein Anspruch auf Krankengeld besteht“, so Jörg Müller von der DAK-Gesundheit in Schweinfurt. Durch die elektronische Krankmeldung übernehmen die Arztpraxen die Verantwortung für die Übermittlung. „Die Patientinnen und Patienten sind eine Sorge los und sparen sich auch die Portokosten oder den Weg zu uns.“

 

In der Übergangsfrist gilt bei Bedarf noch der gelbe Schein

In manchen Arztpraxen ist die nötige Technik für die Telematik-Infrastruktur noch nicht vorhanden. In diesen Praxen gibt es – längstens bis zum 31. Dezember 2021 – wie bisher den gelben Schein. „Wer noch diese traditionelle Bescheinigung in Papierform bekommt, muss sie weiterhin selbstständig an die Krankenkasse schicken“, betont Müller für die DAK-Gesundheit. Wie bisher gibt es in allen Praxen noch einen Ausdruck der Krankmeldung für den Arbeitgeber. Erst ab Mitte nächsten Jahres entfällt auch hier die Weiterleitungspflicht. „Ab Mitte 2022 werden dann die Arbeitgeber die elektronische Krankmeldung direkt bei uns abfordern können“, so Müller. Weitere Informationen gibt es unter: www.dak.de/krankmeldung