BAD KISSINGEN - Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass im Prinzregentenviertel die Berechtigungsausweise für das Parken der Bewohner des Viertels mit Ablauf des 31.01.2021 ihre Gültigkeit verlieren.
Es wird darum gebeten, sich zwecks Neuausstellung der Bewohnerparkausweise mit dem Ordnungsamt, Rathausplatz 1, entweder telefonisch unter 0971 807-2301 oder -2303 oder per E-Mail an: ordnungsamt@stadt.badkissingen.de, in Verbindung zu setzen. Die Ausgabe der neuen Bewohnerparkausweise erfolgt ab dem 18.01.2021.
Aufgrund der Corona-Pandemie kann der Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Dazu werden dann je eine Kopie, ein Scan oder ein Foto vom Fahrzeugschein des Autos, für das die Parkberechtigung ausgestellt werden soll, und vom Personalausweis des Fahrzeughalters benötigt. Die Zusendung des neuen Berechtigungsausweises für das Parken im Prinzregentenviertel erfolgt auf dem Postweg.
Der Bewohnerparkausweis hat wieder zwei Jahre Gültigkeit. Für ihn wird eine Gebühr von insgesamt 60 € erhoben.